Autonews vom 06. Januar 2010

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vor 14 Jahren




Die aktuellen Automobilkurznachrichten vom  06.
Januar 2010 


Themen heute: 
     Kia Motors –
Garantieverlängerung, Preiserhöhungen bei Mazda,  Gelbe AU
und HU Prüfplaketten bei Autos ungültig


 


 


 


1.    Kia Motors gibt ab sofort sieben
Jahre Garantie für die gesamte Modellpalette vom Kleinwagen
Picanto bis zum SUV Sorento. Die neue Garantie gilt in mehr als
20 europäischen Ländern darunter Deutschland für jedes nach dem
1. Januar 2010 neu zugelassene Kia-Fahrzeug. Damit bietet die
Marke die umfassendste Neuwagen-Garantie auf dem europäischen
Automobilmarkt. Sie ähnelt der 7-Jahres-Garantie, die der
koreanische Hersteller bereits seit Ende 2006 für den in Europa
produzierten und sehr erfolgreichen Kompaktwagen cee’d gewährt.
Die umfassende Herstellergarantie beinhaltet sieben Jahre oder
150.000 Kilometer Garantie auf das gesamte Fahrzeug – wobei in
den ersten drei Jahren, mit Ausnahme von Taxen, keine
Kilometerbegrenzung gilt. Hinzu kommen je nach Modell eine
sieben- bis zwölfjährige Garantie gegen Durchrostung und eine
fünfjährige Lackgarantie.


 


2.    Mazda passt zum 2. Januar 2010 die
Fahrzeugpreise an. Die unverbindliche Preisempfehlung wird sich
je nach Modellreihe um zehn Euro, 40 Euro oder 90 Euro erhöhen.
Daraus resultiert eine durchschnittliche Anhebung um 0,3 Prozent.
Nicht betroffen ist der neue Mazda CX-7.  Hintergrund der
Preisanpassung ist die Vereinheitlichung der Preisempfehlung, die
künftig in allen Modellreihen auf 90 Euro endet. Beispiel: Der
Basispreis für den dreitürigen Mazda2 1.3 l MZR in der
Ausstattung „Impuls“ erhöht sich um 40 Euro und beträgt künftig
11.990 Euro.  


 


 


3.    Alle Autofahrer, die noch eine gelbe
Prüfplakette für Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) auf
ihrem Kfz-Kennzeichen kleben haben, müssen sich sputen und
umgehend zu einer Prüforganisation wie der GTÜ fahren.
Denn seit dem Jahreswechsel haben die gelben Plaketten mit der
Zahl 09 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre
Gültigkeit verloren. Dies gilt sowohl für die HU als auch für die
AU. Bei einer Überschreitung des Vorführtermins der HU können
Autofahrer von der Polizei zur Kasse gebeten werden. Bei mehr als
zwei bis vier Monaten werden 15 Euro fällig, bei mehr als vier
bis acht Monaten 25 Euro und bei mehr als acht Monaten 40 Euro
sowie zwei Punkte in Flensburg.  


 


Diesen Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden
unter:


 http://www.was-audio.de/aanews/autonews20100106.mp3  


 


 


 

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