Zwangsbehalndlung in der Psychiatrie

Zwangsbehalndlung in der Psychiatrie

Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten. Das gibt es in der Medizin eigentlich nicht. Nur in der Psychiatrie gibt es Situationen in denen auch ohne die Zustimmung oder sogar gegen den Willen des Patienten therapiert wird. Das ist zum Beispiel bei e

Beschreibung

vor 12 Jahren
Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten. Das gibt es in der
Medizin eigentlich nicht. Nur in der Psychiatrie gibt es
Situationen in denen auch ohne die Zustimmung oder sogar gegen den
Willen des Patienten therapiert wird. Das ist zum Beispiel bei
einer Psychose der Fall, wenn der Patient sich oder andere zu
gefährden droht. Nun aber schiebt der Bundesgerichtshof
Zwangsbehandlungen einen Riegel vor: In einem aktuellen Urteil
untersagt er jegliche Zwangsbehandlung und verengt somit den
Handlungsspielraum in der Psychiatrie deutlich. Das ist nicht immer
nur zum Wohl des Patienten, meint der Vorsitzenden der Deutschen
Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde
Herr Professor Peter Falkai. Er hält das Urteil für einseitig
begründet und vermisst eine sachliche Beteiligung der
Fachgesellschaft für Psychiatrie bei der Entscheidungsfindung.

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