Die Packungsbeilage – noch immer „ein Buch mit sieben Siegeln“?
Ein Arzneimittel – ganz gleich ob es rezeptfrei oder
rezeptpflichtig ist oder ausschließlich in der Klinik angewendet
wird – darf in Deutschland nur mit einer Gebrauchsinformation in
den Verkehr gebracht werden. Diese soll Patienten bei der korrekten
Anwe
12 Minuten
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Beschreibung
vor 13 Jahren
Ein Arzneimittel – ganz gleich ob es rezeptfrei oder
rezeptpflichtig ist oder ausschließlich in der Klinik angewendet
wird – darf in Deutschland nur mit einer Gebrauchsinformation in
den Verkehr gebracht werden. Diese soll Patienten bei der korrekten
Anwendung ihrer Medikamente unterstützen. Packungsbeilagen in
unhandlichen Formaten, mit kleiner, schwer lesbarer Schrift und
teilweise schwer verständlichem Inhalt führen bei vielen Anwendern
jedoch eher zu Verunsicherung als zur Aufklärung. Doch es wird
einiges unternommen, um die Qualität der Packungsbeilagen zu
verbessern.
rezeptpflichtig ist oder ausschließlich in der Klinik angewendet
wird – darf in Deutschland nur mit einer Gebrauchsinformation in
den Verkehr gebracht werden. Diese soll Patienten bei der korrekten
Anwendung ihrer Medikamente unterstützen. Packungsbeilagen in
unhandlichen Formaten, mit kleiner, schwer lesbarer Schrift und
teilweise schwer verständlichem Inhalt führen bei vielen Anwendern
jedoch eher zu Verunsicherung als zur Aufklärung. Doch es wird
einiges unternommen, um die Qualität der Packungsbeilagen zu
verbessern.
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