Werbung und Wahlkampf im Wartezimmer – erlaubt oder verboten?
Wer im Wartezimmer sitzt, hat in der Regel Zeit. Was also liegt
näher, als das Wartezimmer zur Information der Patienten zu nutzen,
ihnen IGeL-Leistungen zu erläutern oder für die politische Partei
zu werben, der man angehört? Doch Vorsicht – nicht alles,
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Beschreibung
vor 14 Jahren
Wer im Wartezimmer sitzt, hat in der Regel Zeit. Was also liegt
näher, als das Wartezimmer zur Information der Patienten zu nutzen,
ihnen IGeL-Leistungen zu erläutern oder für die politische Partei
zu werben, der man angehört? Doch Vorsicht – nicht alles, was
möglich ist, ist auch gesetzlich erlaubt.
näher, als das Wartezimmer zur Information der Patienten zu nutzen,
ihnen IGeL-Leistungen zu erläutern oder für die politische Partei
zu werben, der man angehört? Doch Vorsicht – nicht alles, was
möglich ist, ist auch gesetzlich erlaubt.
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