Schweizer Bischöfe: Schritte in Sachen Ökumene
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vor 9 Jahren
00:05:09:22 Der Papst und die Schweizer Bischöfe haben am Montag
fast zwei Stunden lang über die Situation der katholischen Kirche
in der Eidgenossenschaft gesprochen. Bereits im Vorfeld des Ad
Limina-Besuchs der Schweizer Bischofskonferenz wurde in den Medien
vor allem auf die „ökumenischen Schwierigkeiten“ hingewiesen: Das
Stichwort „Eucharistische Gastfreundschaft“ kam bei den Gesprächen
mit Franziskus so nicht vor, auch wenn in dem Redetext des Papstes,
das an die Bischöfe ausgeteilt wurde, das Thema angesprochen wird.
Der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, der St. Galler
Bischof Markus Büchel, berichtet gegenüber Radio Vatikan von dem
Gespräch: „Der Papst sagt in seiner Botschaft an uns, dass die
Ökumene sehr wichtig ist. Er hat ja selber ein Zeichen bei seiner
Türkei-Reise gesetzt, indem er über die Christenheit hinaus auch
den Dialog mit den Religionen betont. Es uns Schweizer Bischöfen
bewusst, dass wir aus der eigenen Schweizer Kultur heraus neue
Schritte tun müssen und auf dem Weg sind. Die Fragen, die bei uns
so konkret da sind, hat der Papst bei unserem Treffen gar nicht
angesprochen. Das war auch nicht der geeignete Ort dafür. Wir sind
ja eine Woche lang in Rom, um darüber mit der Kurie weiter zu
sprechen.“ In der schriftlichen Ansprache, die den Bischöfen
übergeben wurde, schreibt der Papst: ein gemeinsames Abendmahl von
Katholiken und Protestanten ist nicht möglich. Am Montagnachmittag
hatten die Schweizer Bischöfe die Möglichkeit, darüber mit dem für
die Ökumene zuständigen Kardinal zu sprechen. Kurienkardinal Kurt
Koch war bis vor wenigen Jahren selber Bischof von Basel und kennt
die Schweizer Situation. Sein ehemaliger Weihbischof Martin Gächter
aus Solothurn ist als amtsältestes Mitglied der Bischofskonferenz
ebenfalls derzeit in Rom. Er sagt im Gespräch mit Radio Vatikan:
„Wir Schweizer Bischöfe haben in den letzten Jahren ein Schreiben
erarbeitet, um Klärung in diesen Fragen zu bringen. Denn das
Problem ist, dass es Gemeinden gibt, in denen ganz
selbstverständlich gemeinsam Abendmahl gefeiert wird oder alle
Evangelischen eingeladen werden zum Abendmahl. Da ist die
Notwendigkeit, dass wir etwas dazu sagen, wo denn noch die
Unterschiede bleiben und warum das nicht einfach so möglich ist.“
1993 hatte Johannes Paul II. ein sogenanntes Direktorium
veröffentlicht. Darin wurden Präzisierungen zur Zulassung zur
Kommunion aufgeführt. „Aber das wurde von besonders sich
fortschrittlich wähnenden Menschen Beiseite gelassen und haben
einfach gesagt: wir feiern gemeinsam. Gerade die evangelischen
Mitchristen haben sehr darauf gedrängt. Das sah dann so aus, als ob
nur „Kirchenoberen“ dagegen seien. Da ist also sicher Klärung
nötig.“ Weihbischof Gächter unterscheidet drei Ebenen:
Interzelebration – also die gemeinsame Abendmahlsfeier von
Katholiken und Protestanten – sei nicht möglich, weil noch große
Verschiedenheiten im Glauben an die Gegenwart Christi und an dem
Amtsverständnis bestünden; „offene Kommunion“ sei ebenfalls nicht
möglich – also die direkte Einladung an Protestanten, die Kommunion
zu empfangen und die dritte Ebene hingegen sei möglich: „Diese
Ebene ist bei uns sehr wichtig: bei Einzelfällen in konfessionellen
Mischehen darf der reformierte Ehepartner zur Kommunion. Das ist
wichtig, weil viele unserer Kinder aus einer solchen
konfessionellen Mischehe kommen. Wenn diese Kinder zur katholischen
Erstkommunion kommen, hat ein Teil ihrer Eltern einen anderen
Glauben. Doch wie Johannes Paul II. 1993 in seinem Ökumenischen
Direktorium festhielt, dass wenn ein reformierter Christ nicht zu
seinem reformierten Pfarrer zum Abendmahl gehen kann und wenn er an
die Gegenwart Christi glaubt, dann kann er als Ausnahmefall auch
bei uns zur Kommunion kommen. Das wird bei uns in der Schweiz sehr
verbreitet. Ich habe aber gehört, dass dies in Deutschland nicht
der Fall sei, obwohl es dort auch möglich wäre.“ (rv 02.12.2013 mg)
fast zwei Stunden lang über die Situation der katholischen Kirche
in der Eidgenossenschaft gesprochen. Bereits im Vorfeld des Ad
Limina-Besuchs der Schweizer Bischofskonferenz wurde in den Medien
vor allem auf die „ökumenischen Schwierigkeiten“ hingewiesen: Das
Stichwort „Eucharistische Gastfreundschaft“ kam bei den Gesprächen
mit Franziskus so nicht vor, auch wenn in dem Redetext des Papstes,
das an die Bischöfe ausgeteilt wurde, das Thema angesprochen wird.
Der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, der St. Galler
Bischof Markus Büchel, berichtet gegenüber Radio Vatikan von dem
Gespräch: „Der Papst sagt in seiner Botschaft an uns, dass die
Ökumene sehr wichtig ist. Er hat ja selber ein Zeichen bei seiner
Türkei-Reise gesetzt, indem er über die Christenheit hinaus auch
den Dialog mit den Religionen betont. Es uns Schweizer Bischöfen
bewusst, dass wir aus der eigenen Schweizer Kultur heraus neue
Schritte tun müssen und auf dem Weg sind. Die Fragen, die bei uns
so konkret da sind, hat der Papst bei unserem Treffen gar nicht
angesprochen. Das war auch nicht der geeignete Ort dafür. Wir sind
ja eine Woche lang in Rom, um darüber mit der Kurie weiter zu
sprechen.“ In der schriftlichen Ansprache, die den Bischöfen
übergeben wurde, schreibt der Papst: ein gemeinsames Abendmahl von
Katholiken und Protestanten ist nicht möglich. Am Montagnachmittag
hatten die Schweizer Bischöfe die Möglichkeit, darüber mit dem für
die Ökumene zuständigen Kardinal zu sprechen. Kurienkardinal Kurt
Koch war bis vor wenigen Jahren selber Bischof von Basel und kennt
die Schweizer Situation. Sein ehemaliger Weihbischof Martin Gächter
aus Solothurn ist als amtsältestes Mitglied der Bischofskonferenz
ebenfalls derzeit in Rom. Er sagt im Gespräch mit Radio Vatikan:
„Wir Schweizer Bischöfe haben in den letzten Jahren ein Schreiben
erarbeitet, um Klärung in diesen Fragen zu bringen. Denn das
Problem ist, dass es Gemeinden gibt, in denen ganz
selbstverständlich gemeinsam Abendmahl gefeiert wird oder alle
Evangelischen eingeladen werden zum Abendmahl. Da ist die
Notwendigkeit, dass wir etwas dazu sagen, wo denn noch die
Unterschiede bleiben und warum das nicht einfach so möglich ist.“
1993 hatte Johannes Paul II. ein sogenanntes Direktorium
veröffentlicht. Darin wurden Präzisierungen zur Zulassung zur
Kommunion aufgeführt. „Aber das wurde von besonders sich
fortschrittlich wähnenden Menschen Beiseite gelassen und haben
einfach gesagt: wir feiern gemeinsam. Gerade die evangelischen
Mitchristen haben sehr darauf gedrängt. Das sah dann so aus, als ob
nur „Kirchenoberen“ dagegen seien. Da ist also sicher Klärung
nötig.“ Weihbischof Gächter unterscheidet drei Ebenen:
Interzelebration – also die gemeinsame Abendmahlsfeier von
Katholiken und Protestanten – sei nicht möglich, weil noch große
Verschiedenheiten im Glauben an die Gegenwart Christi und an dem
Amtsverständnis bestünden; „offene Kommunion“ sei ebenfalls nicht
möglich – also die direkte Einladung an Protestanten, die Kommunion
zu empfangen und die dritte Ebene hingegen sei möglich: „Diese
Ebene ist bei uns sehr wichtig: bei Einzelfällen in konfessionellen
Mischehen darf der reformierte Ehepartner zur Kommunion. Das ist
wichtig, weil viele unserer Kinder aus einer solchen
konfessionellen Mischehe kommen. Wenn diese Kinder zur katholischen
Erstkommunion kommen, hat ein Teil ihrer Eltern einen anderen
Glauben. Doch wie Johannes Paul II. 1993 in seinem Ökumenischen
Direktorium festhielt, dass wenn ein reformierter Christ nicht zu
seinem reformierten Pfarrer zum Abendmahl gehen kann und wenn er an
die Gegenwart Christi glaubt, dann kann er als Ausnahmefall auch
bei uns zur Kommunion kommen. Das wird bei uns in der Schweiz sehr
verbreitet. Ich habe aber gehört, dass dies in Deutschland nicht
der Fall sei, obwohl es dort auch möglich wäre.“ (rv 02.12.2013 mg)
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