2. Mose 21

2. Mose 21

EIN Kapitel!
7 Minuten
Podcast
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Podcast von KIRCHE DIE BEWEGT Saarbrücken

Beschreibung

vor 3 Jahren
Der tägliche Podcast: Tour durch die Bibel. Heute kommt der Impuls
von Irena. Ohne den kulturellen und historischen Kontext kommen uns
die Gesetze richtig komisch vor. Und selbst mit Hintergrundwissen
sind sie manchmal schwer nachzuvollziehen. Gott schützt mit
Gesetzen die Schwächsten im Volk, aber er lässt das System der
Sklaverei bestehen. Auch heute gibt es noch Sklaverei in
Arbeitsausbeutung oder sexueller Ausbeutung. Wo versuchen wir die
Schwächsten zu schützen aber ändern doch nichts am System? Wo
nimmst du Sklaverei in Kauf um deinen Status oder Privilegien (zB
in Bezug auf Konsum) zu sichern? 2. Mose 21, 1-11 und 16 "Folgende
Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 'Wenn du einen
hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im
siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen
werden. Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er
verheiratet, soll seine Frau mitgehen. Falls sein Herr ihm eine
Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres
Herrn. Nur er selbst ist frei. Wenn der Sklave aber sagt: "Ich
liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht
freigelassen werden!", dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart
Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit
einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. Wenn
jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so
wie ein Sklave freigelassen werden. Hatte ihr Herr sie für sich
selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie
zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu
verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. Hat er sie
als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer
Tochter einräumen. Heiratet er sie und später noch eine andere,
dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft
nicht benachteiligen. Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten,
muss er sie unentgeltlich freilassen.' 'Wer einen Menschen raubt,
wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft
oder noch in seiner Gewalt hat.'

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