Schlechtere Leistungen für Arbeitnehmer? Vorsicht bei Betriebsvereinbarungsoffenheit von Ansprüchen!
Betriebsräte sollten aufpassen, nicht aus Versehen günstige
Leistungen für Arbeitnehmer zu überschreiben
16 Minuten
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Beschreibung
vor 9 Monaten
Das Bundesarbeitsgericht geht ziemlich schnell
von der Betriebsvereinbarungsoffenheit von
vertraglichen Regelungen aus. Weshalb der
Betriebsrat deshalb höllisch aufpassen sollte,
wenn er Leistungen für Arbeitnehmer neu regelt, erkläre ich Dir
in dieser Folge.
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