Beweisverwertungsverbot in IT-Betriebsvereinbarungen - Tinte auf Papier nicht wert (nach BAG)?

Beweisverwertungsverbot in IT-Betriebsvereinbarungen - Tinte auf Papier nicht wert (nach BAG)?

Welchen Wert haben Beweisverwertungsverbote eigentlich in Betriebsvereinbarungen?
28 Minuten
Podcast
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 1 Jahr

In IT-Betriebsvereinbarungen regeln die
Betriebsparteien nicht selten ein
Beweisverwertungsverbot. Damit sollen
Erkenntnisse aus IT-Systemen für den Arbeitgeber
unverwertbar gemacht werden, falls er sich nicht
an die Spielregeln hält. Doch welchen Mehrwert hat ein solches
Beweisverwertungsverbot? Eine aktuelle Entscheidung des
Bundesarbeitsgericht gibt hier Aufschluss.

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