LArbG München bejaht Initiativrecht des Betriebsrats bei Ausgestaltung der Zeiterfassung

LArbG München bejaht Initiativrecht des Betriebsrats bei Ausgestaltung der Zeiterfassung

Das Landesarbeitsgericht München hat einem entsprechenden Antrag auf Einsetzung einer Einigungsstelle stattgegeben.
20 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 1 Jahr

Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmunsrecht und
sogar ein Initiativrecht bei der Ausgestaltung
der Arbeitszeiterfassung im Betrieb - trotz der
Entscheidung des BAG aus dem Jahr 2022? Ja, so zumindest das
Landesarbeitsgericht München. In dieser Folge
präsentiere ich Dir die wesentlichen Inhalte der Entscheidung.

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