#08 Sitzverlegung der GmbH in Gemeinde mit Gewerbesteuerhebesatz 200 % (= 7 % Gewerbesteuer)
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vor 3 Jahren
Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Sitzverlegung der GmbH in Gemeinde mit
Gewerbesteuerhebesatz 200 % (= 7 % Gewerbesteuer)".
In Deutschland erhebt jede Gemeinde/Stadt ihren individuellen
Gewerbesteuerhebesatz. Dieser liegt zwischen 200% und 900%,
sodass sich eine Gewerbesteuer von 7,0% bis 31,5% ergibt. Die
meisten Gemeinden liegen zwischen 400% und 500%, was zu einer
Gewerbesteuer zwischen 14% und 17,5% führt. Aus
steuerlichen Gründen ist es nun besonders vorteilhaft die
Geschäftsleitung einer GmbH in eine Gemeine mit besonders
niedrigem Gewerbesteuerhebesatz zu verlegen. In diesem Video
erklären wir, wie Sie den Ort der Geschäftsleitung und/oder den
Sitz Ihrer GmbH einfach verlegen und damit Gewerbesteuer sparen
können.
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort. In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
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