#03 Stille Beteiligung an GmbH: Unterschiede typisch und atypisch stiller Gesellschafter einfach erklärt
13 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Stille Beteiligung an GmbH: Unterschiede typisch
und atypisch stiller Gesellschafter einfach erklärt".
Wenn Sie sich als stiller Gesellschafter an einer GmbH beteiligen
wollen, gibt es dafür zwei unterschiedliche Modelle. Die typisch
und die atypisch stille Beteiligung. Welche dieser beiden Formen
für Sie geeignet ist und welche Vorteile für die GmbH entstehen
können, erklären wir in diesem Video. Dabei gehen wir
insbesondere auf die Mitunternehmerinitiative und das
Mitunternehmerrisiko ein. Hierbei werden Sie sehen, welche
Stimmrechte, Gewinnanteile und Vermögensbeteiligungen der stille
Teilhaber erhält. Zusätzlich erklären wir, dass ein
GmbH-Gesellschafter sich auch selbst als stiller Gesellschafter
an seiner eigenen GmbH beteiligen kann und die GmbH damit den
Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von EUR 24.500,00 in Anspruch
nehmen kann. Dadurch lässt sich Gewerbesteuer in Höhe von ca. EUR
4.000,00 sparen.
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort. In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
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