Gleichberechtigte Teilhabe von Autist*innen ermöglichen: Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Gleichberechtigte Teilhabe von Autist*innen ermöglichen: Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Teil 1 einer neuen Serie
30 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Bei Barrierefreiheit denken wir wahrscheinlich zuerst an die
Überwindung von Barrieren für Rollstuhlfahrer, also z.B. an
Aufzüge, Rampen und ähnliches. Barrieren, die die Teilhabe
verhindern, sind für körperliche Behinderungen leichter
vorstellbar. Anders ist das bei Autismus. Autismus sieht man
nicht. Wir können also nicht wissen, welche Barrieren sich für
autistische Menschen ergeben, im öffentlichen Raum, in der
Schule, in der Berufswelt, in der gesellschaftlichen Teilhabe.


Deshalb möchte ich mit dieser Folge eine Mini-Reihe über
Barrierefreiheit für Autistinnen beginnen. In dieser Folge wird
es zunächst um zentrale Punkte gehen, die für Barrierefreiheit –
in welchem Raum auch immer – grundsätzlich Gültigkeit besitzen.
Dieser Part müsste eigentlich jeder Folge voran gestellt werden.
Weiter wird es in dieser Folge um Barrierefreiheit für
Autistinnen im öffentlichen Raum gehen. Wie kann dort Teilhabe
überhaupt erst ermöglicht oder verbessert werden? In den weiteren
Folgen werde ich dann die Bereiche Schule, Beruf, das
Gesundheitswesen oder auch den persönlichen Raum wie Wohnen auf
Barrierefreiheit hin beleuchten.


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www.mit-meinem-ganzen-sein-autistisch.de
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