Nr. 59 doppelte Erbschaft möglich (OLG Frankfurt a. M. - 12.1.22)

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7 Minuten

Beschreibung

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OLG Frankfurt am Main, 12.01.2022 - 1 W 170/21: Ein von seiner
Tante adoptiertes Kind kann bei gesetzlicher Erbfolge im Fall des
Versterbens einer weiteren Schwester seiner Mutter sowohl den
Erbteil seiner Adoptivmutter als auch den Erbteil seiner
leiblichen Mutter erben. Zwei gesetzliche Erbteile zu erhalten
daher möglich. § 1756 Abs. 1 BGB ist im Erbrecht anwendbar, Fall
des § 1927 Abs. 1 BGB.


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