KAFFEEPAUSE 10: bAV - Merkmale und was hat der 01.01.2022 damit zu tun?

KAFFEEPAUSE 10: bAV - Merkmale und was hat der 01.01.2022 damit zu tun?

Ab 01.01.2022 ist „ER“ verpflichtend für alle bAV-Verträge. – Der Arbeitgeberzuschuss von 15%!
16 Minuten
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Der FiNet-Podcast – mit den Formaten KAFFEEPAUSE, „FiNet meets“, Zwofuffzig und mehr!

Beschreibung

vor 3 Jahren

bAV Merkmale und was hat der 01.01.2022 damit zu tun -
unser heutiges Thema


Ab 01.01.2022 ist er verpflichtend für alle
bAV-Verträge.


Der durch das Betriebsrentengesetz eingeführte verpflichtende
gesetzliche Arbeitgeberzuschuss bestimmt, dass der Arbeitgeber 15
% einer Entgeltumwandlung zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss
weiterleiten muss, sofern er durch die Entgeltumwandlung
Sozialversicherungsbeiträge einspart.


Idee zur Einführung dieses Zuschusses lag schon 2018 darin,
bereits heute einen Ausgleich für die spätere
sozialversicherungspflichtige Versicherungsleistung (Alters-,
Berufsunfähigkeitsrente oder Hinterbliebenenversorgung) zu
gewähren.



Kommen Sie mit uns in die KAFFEEPAUSE und genießen einen leckeren
Cappucino. 

 


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