Hundebox für TGI-Hunde, insbesondere Schulhunde
44 Minuten
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Neues aus der Tiergestützten Intervention: Dr. Sandra Foltin spricht mit verschiedenen Gesprächspartnern über aktuelle Themen.
Beschreibung
vor 10 Monaten
Was ist beim Einsatz der Hundebox zu beachten und welche
hundgerechten und tierschutzgerechten Alternativen gibt es?
Sandra spricht heute mit Anja Helling. Anja hat an einer
Hamburger Schule als Lehrerin gearbeitet und ist nach einer
Ausbildung aktuell als Hundetrainerin aktiv. In ihrer Hundeschule
Pfotenhafen bildet sie Schulhund-Teams aus.
Die Dachverbände ESAAT/ISAAT beschreiben einen hundgerechten
Einsatz mit höchstens 2x pro Woche für maximal 45 Minuten. Diese
Vorgaben werden häufig überschritten, denn abgesehen von
unreflektiert fortgeführten Traditionen oder Unwissenheit ist es
aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich, den Hund nach dem
Einsatz nach Hause zu bringen.
Die Rechtsgrundlage im Tierschutzgesetz sieht vor, dass
Hundeboxen – außer für den Transport im Auto – nicht geschlossen
werden dürfen. Paragraf 2 spricht von „verhaltensgerecht
unterbringen“, Abs. 2 legt fest, dass die „Möglichkeit der
artgerechten Bewegung“ nicht dermaßen eingeschränkt werden darf,
dass dem Tier vermeidbare Leiden, Schäden oder Schmerzen zugefügt
werden.
Die Tierschutzhundeverordnung schreibt vor, welchen Raum Hunde,
gestaffelt nach Schulterhöhe, mindestens zur Verfügung gestellt
bekommen müssen. Wichtig: dieser Freiraum darf nicht durch Möbel
oder andere Gegenstände eingeschränkt werden. Es muss natürliches
Licht, frisches Wasser und ein eigener, ungestörter Ruheplatz
vorhanden sein, die Temperatur muss regelbar sein, Anbinden ist
nicht erlaubt.
Konkret ist die Umsetzung: bis 50cm Schulterhöhe: 6qm Raumfläche,
50-65cm: 8qm, ab 65cm: 10qm.
Darüber hinaus sollte der Hund in diesem Raum, getrennt von
seinem menschlichen Partner, keinen Kontakt zu anderen Personen
haben (müssen). Ausnahme ist, wenn er mit diesen Personen
vertraut und der Umgang abgesprochen ist.
Es ist wichtig, sowohl für geplante Zeiten als auch für Notfälle
Möglichkeiten parat zu haben, den Hund unter oben genannten
Aspekten unterzubringen: entweder ein:e bestimmte:r Kolleg:in
übernimmt den Hund, oder der Hund bleibt alleine in einem zuvor
festgelegten Raum (wichtig: Raumgewöhnung findet im Vorfeld
statt, Kameraüberwachung des Hundes damit Unwohlsein frühzeitig
erkannt wird, Gefahrenquellen sind beseitigt,
Beschäftigungsmöglichkeiten werden bereit gestellt), oder der
Hund bleibt bei einer/einem Kolleg:in in einem wenig besuchten
Raum (wenn er Hund den Raum und den Menschen kennt und mag).
Idealerweise wird der Hund in einer erbetenen Pause nach Hause
gebracht. Ein potentiell vorhandener „Schulhundraum“ darf nur
einzeln benutzt werden (Cave: Gerüche der anderen Hunde,
Ressourcen o.ä.).
Zusammengefasst: der Hund sollte unter Berücksichtigung der
geforderten Aspekte einen Ruheplatz haben. Das kann eine
geöffnete Hundebox sein, ein Gitter mit dem ein Teil des Raumes
abgetrennt werden kann oder ein positiv auftrainiertes
Körbchen/Decke, welche(s) den Vorlieben des Hundes entspricht, wo
möglichst wenig Stressoren vorhanden sind und der freiwillig
aufgesucht wird.
· Anjas YouTube-Kanal:
https://www.youtube.com/@PfotenHafen
· Sandras Publikation „Lass die Tür
auf, wenn du gehst“ – Der unzulässige Einsatz von
Hundeboxen
https://www.tierethik.net/data/2022-01/TE_2022_1_Foltin.pdf?fbclid=IwAR0AoTXRmeCPPT-Z6Yw42NLvsAIsKiU3vUNUgX04D8PIM66uRNVVyzWu8ak
· Die Schulhundstudie
https://doi.org/10.1016/j.jveb.2022.09.004
Für Fragen, Anregungen oder Wünsche freut Sandra sich über eine
Mail an sfoltin@web.de
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