Gewalt und Morddrohungen trotz fünf Jahre Istanbul-Konvention? - mit Sonja Howard
Erst seit Februar 2023 gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland
vorbehaltlos - mit allen Artikeln. Aber: Wie gut wirkt dieser
Schutzschild? Wo versagt er und was bedeutet das konkret? Lena und
Laura schauen auf die Lücke zwischen Theorie und Praxis.
59 Minuten
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vor 1 Jahr
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Seit dem 1. Februar 2018 gilt die Istanbul Konvention in
Deutschland im Range eines Bundesgesetzes. Doch erst seit Februar
2023 gilt sie vorbehaltlos - mit allen Artikeln. Die Regierung
hat ihre Vorbehalte gegenüber Artikel 44 und 59 nicht verlängert.
Offiziell heißt das Gesetz “Übereinkommen des Europarats zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt”. Gedacht ist es wie ein Schutzschild für Frauen (und ihre
Kinder) vor Gewalt. Aber: Wie gut wirkt dieser Schutzschild?
Während auf dem Papier alles soweit gut aussieht, gibt es bei der
Umsetzung erhebliche Mängel. Darauf weist u.a. der Deutsche
Juristinnenbund seit Jahren hin.
Morddrohungen und Gewalt
Gemeinsam mit der Kinderschutzexpertin Sonja Howard schauen wir
auf ein erschreckendes Fallbeispiel am Oberlandesgericht
Braunschweig: In diesem Beispiel überlebte eine Mutter häusliche
Gewalt durch ihren Partner, den Vater ihres Sohnes. Es gab
Morddrohungen und ein Hausverbot im Kindergarten. Die Frau
erwirkte ein Kontakt- und Näherungsverbot des Vaters. Und
trotzdem entschied das OLG Braunschweig auf Antrag des Vaters:
Das Kind wird gegen seinen Willen aus der Schule heraus 80
Kilometer zum Vater umplatziert - und damit von einen Tag auf den
anderen von der Hauptbezugsperson getrennt. Seitdem ist das Kind
verhaltensauffällig und gilt als unbeschulbar.
Dabei könnten Fälle wie dieser relativ leicht verhindert und
Frauen sowie ihre Kinder vor Gewalt geschützt werden. Wenn der
politische Wille da wäre und die Istanbul Konvention
vollumfänglich umgesetzt würde.
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