Der Paragraph, der Abtreibung verbietet: Ist der §218 bald Geschichte?
Abtreibung ist in Deutschland noch immer grundsätzlich verboten.
Jetzt lässt die Bundesregierung prüfen, ob Abbrüche auch außerhalb
des Strafgesetzbuchs geregelt werden können. Wird eine alte
Forderung der Frauenbewegung Wirklichkeit? (Folge vom 11.08.23)
55 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag an verschiedenen Stellen
angekündigt, die reproduktiven Rechte zu stärken, also Rechte, die
mit Fortpflanzung zu tun haben. Der §219a, das sogenannt
Werbeverbot für Abtreibung, wurde abgeschafft, aber sonst ist
bislang nicht viel passiert. In zwei Kommissionen wird nun über
eine Neuregelung der Abtreibung, über die Eizellenspende und
Leihmutterschaft beraten. Was passiert da? Und was ist davon zu
halten? Darüber diskutieren in der neuen Folge des Bundestalks die
Fachredakteurinnen Dinah Riese und Nicole Opitz sowie
Chefredateurin Ulrike Winkelmann mit Sabine am Orde,
innenpolitische Korrespondentin der taz.
angekündigt, die reproduktiven Rechte zu stärken, also Rechte, die
mit Fortpflanzung zu tun haben. Der §219a, das sogenannt
Werbeverbot für Abtreibung, wurde abgeschafft, aber sonst ist
bislang nicht viel passiert. In zwei Kommissionen wird nun über
eine Neuregelung der Abtreibung, über die Eizellenspende und
Leihmutterschaft beraten. Was passiert da? Und was ist davon zu
halten? Darüber diskutieren in der neuen Folge des Bundestalks die
Fachredakteurinnen Dinah Riese und Nicole Opitz sowie
Chefredateurin Ulrike Winkelmann mit Sabine am Orde,
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