#60 - Was ist eigentlich gelegentlich...?
"Gelegentlich" auf jeden Fall mal das Gegenteil von "regelmäßig"..
14 Minuten
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Datenschutzplauderei - locker, kurz, knackig, verständlich, für Jedermann*frau
Beschreibung
vor 1 Jahr
An mehreren Stellen taucht in der DSGVO der Begriff "gelegentlich"
auf. In allen Fällen geht es um Verarbeitungen. Erfolgen diese
lediglich "gelegentlich" dann entfällt entweder eine lästige
Pflicht (z.B. zum Führen des Verzeichnisses von
Verarbeitungstätigkeiten) oder etwas ist erlaubt (z.B. die
Übermittlung in ein Drittland), man bekommt also eine
Erleichterung. Und schon geht der Ärger los... Was ist
gelegentlich" Wie oft darf eine Verarbeitung erfolgen, damit sie
noch als gelegentlich gilt? Die Interessenlage ist klar. Die
Aufsichtsbehörden sehen die Sachlage erwartungsgemäß sehr streng.
So richtig viel geht da nicht als "gelegentlich" durch... Und für
die Unternehmen geht es um Erleichterungen, die da in Aussicht
gestellt werden. Und schon finden wir uns in der Beratungspraxis in
der Situation wieder, dass wir plötzlich gut begründen müssen,
warum das Online-Bewerbungsmanagementsystem, das 24/7 zur Verfügung
steht und über das eigentlich immer zahlreiche Stellen gleichzeitig
ausgeschrieben werden, nicht mehr als gelegentlich durchgeführte
Verarbeitung zählen kann... Und wo liegt nun die Wahrheit? Naja -
wie immer - irgendwo in der Mitte....
auf. In allen Fällen geht es um Verarbeitungen. Erfolgen diese
lediglich "gelegentlich" dann entfällt entweder eine lästige
Pflicht (z.B. zum Führen des Verzeichnisses von
Verarbeitungstätigkeiten) oder etwas ist erlaubt (z.B. die
Übermittlung in ein Drittland), man bekommt also eine
Erleichterung. Und schon geht der Ärger los... Was ist
gelegentlich" Wie oft darf eine Verarbeitung erfolgen, damit sie
noch als gelegentlich gilt? Die Interessenlage ist klar. Die
Aufsichtsbehörden sehen die Sachlage erwartungsgemäß sehr streng.
So richtig viel geht da nicht als "gelegentlich" durch... Und für
die Unternehmen geht es um Erleichterungen, die da in Aussicht
gestellt werden. Und schon finden wir uns in der Beratungspraxis in
der Situation wieder, dass wir plötzlich gut begründen müssen,
warum das Online-Bewerbungsmanagementsystem, das 24/7 zur Verfügung
steht und über das eigentlich immer zahlreiche Stellen gleichzeitig
ausgeschrieben werden, nicht mehr als gelegentlich durchgeführte
Verarbeitung zählen kann... Und wo liegt nun die Wahrheit? Naja -
wie immer - irgendwo in der Mitte....
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