#57 - Verhaltensregeln - verlangt die DSGVO jetzt auch noch gute Manieren von uns?
Art. 40 DSGVO - Verhaltensregeln
23 Minuten
Podcast
Podcaster
Datenschutzplauderei - locker, kurz, knackig, verständlich, für Jedermann*frau
Beschreibung
vor 2 Jahren
Irgendwie klingen Verhaltensregeln nach guten Manieren - also nicht
sonderlich spannend 🥱. So ein paar Gemeinsamkeiten gibt es
tatsächlich. Ähnlich wie bei guten oder auch schlechten Manieren,
geht es bei den Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO darum, auf
welche Art und Weise man bestimmte Dinge umsetzt. Die DSGVO fördert
mit Art. 40 die Ausarbeitung von sogenannten Verhaltensregeln.
Verbände oder andere Vereinigungen können solche Verhaltensregeln
ausarbeiten, mit denen die Anwendung der DSGVO präzisiert wird. Es
werden also keine neuen oder strengeren Regeln jenseits der DSGVO
definiert, sondern es geht darum, wie die Vorgaben der DSGVO für
bestimmte Anwendungsfälle umgesetzt werden. Für Verantwortliche,
die sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung einer solchen
Verhaltensregel und den damit verbundenen Kontrollen einer
Überwachungsstelle unterwerfen, sieht die DSGVO im Gegenzug
bestimmte Vorteile vor. Klingt eigentlich ganz gut? Warum gibt es
dann eigentlich nach mittlerweile mehr als vier Jahren keine
einzige von einer Aufsichtsbehörde genehmigte Verhaltensregel? Na
gut, zugegeben - eine einzige gibt es mittlerweile. Diese nennt
sich Trusted Data Processor und ist für Auftragsverarbeiter
gedacht. Aber mehr gibt es wirklich noch nicht. Und wir verstehen
definitiv nicht, warum...
sonderlich spannend 🥱. So ein paar Gemeinsamkeiten gibt es
tatsächlich. Ähnlich wie bei guten oder auch schlechten Manieren,
geht es bei den Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO darum, auf
welche Art und Weise man bestimmte Dinge umsetzt. Die DSGVO fördert
mit Art. 40 die Ausarbeitung von sogenannten Verhaltensregeln.
Verbände oder andere Vereinigungen können solche Verhaltensregeln
ausarbeiten, mit denen die Anwendung der DSGVO präzisiert wird. Es
werden also keine neuen oder strengeren Regeln jenseits der DSGVO
definiert, sondern es geht darum, wie die Vorgaben der DSGVO für
bestimmte Anwendungsfälle umgesetzt werden. Für Verantwortliche,
die sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung einer solchen
Verhaltensregel und den damit verbundenen Kontrollen einer
Überwachungsstelle unterwerfen, sieht die DSGVO im Gegenzug
bestimmte Vorteile vor. Klingt eigentlich ganz gut? Warum gibt es
dann eigentlich nach mittlerweile mehr als vier Jahren keine
einzige von einer Aufsichtsbehörde genehmigte Verhaltensregel? Na
gut, zugegeben - eine einzige gibt es mittlerweile. Diese nennt
sich Trusted Data Processor und ist für Auftragsverarbeiter
gedacht. Aber mehr gibt es wirklich noch nicht. Und wir verstehen
definitiv nicht, warum...
Weitere Episoden
20 Minuten
vor 1 Jahr
17 Minuten
vor 1 Jahr
20 Minuten
vor 1 Jahr
12 Minuten
vor 1 Jahr
12 Minuten
vor 1 Jahr
In Podcasts werben
Kommentare (0)