Seit wann ist das Arbeitszeit? Wann ist sie zu bezahlen? Teil 1!

Seit wann ist das Arbeitszeit? Wann ist sie zu bezahlen? Teil 1!

10 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten
Was gilt aktuell als Arbeitszeit? Bin ich wirklich zu spät? Ist das
eine Überstunde? Muss der Arbeitgeber diese bezahlen?   Diese
Fragen kommen immer wieder in unterschiedlichen Konstellationen
auf. So auch bei Belinda, die mir geschrieben hat.   In der
heutigen Folge möchte ich wieder einmal auf eine Zuschauer- 
beziehungsweise Zuhörerfragen eingehen. Über den aktiven Austausch
freue ich mich immer besonders.   Herzlich Willkommen zu einer
neue Folge deines Podcast Einfach Recht, dein Podcast rund ums
Arbeitsrecht.   Thema heute: Fragen zur Arbeitszeit und
Arbeitszeiterfassung   Arbeitszeit ist zu vergüten. Deshalb
ist die Antwort für die Mitarbeiter wichtig, was ist
vergütungspflichtige Arbeitszeit. Danach bestimmt sich auch, ob er
rechtzeitig die Arbeit aufgenommen hat.   Zugleich ist es für
den Arbeitgeber von Bedeutung , ab wann er überhaupt die Zeit als
Arbeitszeit erfassen muss und ab wann er Pflichtverletzungen mit
Abmahnungen oder Kündigungen belegen kann.   Was darf der
Arbeitgeber verlangen und was nicht?   Deshalb ist die
Beantwortung dieser Fragen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleich
wichtig.   Die erste Frage von Belinda war:   1. Darf der
Arbeitgeber anordnen, dass ich 15 Minuten vor dem eigentlichen
Arbeitsbeginn bereits in den Räumlichkeiten sein muss, um mich am
PC anzumelden, die Programme hochzufahren, Kaffee zu holen,
schlicht mich arbeitsfähig zu machen?. Sind diese 15 Minuten
wirklich keine Arbeitszeit?   Das gleiche gilt zum Feierabend.
Muss ich dem Arbeitgeber diese 30 Minuten täglich schenken?
   2. Im Arbeitsvertrag geregelt sind 10 Überstunden
pauschal im Monat grundsätzlich mit dem Gehalt abgegolten.  
Darf der Arbeitgeber das? Antworten auf diese Frage und spannende
Gestaltungsmöglichkeiten gibt es in diesen beiden Podcastfolgen.
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mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in
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(ArbG Magdeburg Urt. v. 26.10.2016 – 3 Ca 3220/15) Wenn Dir der
Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und
mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du
hilfst mir damit, den Podcast "Einfach Recht" sichtbarer zu machen
und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du
ihn auch mit Freunden teilen.     Vielen Dank dein Sandro
und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.

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