Inflationsausgleichsprämie und der Gleichbehandlungsgrundsatz!
13 Minuten
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Beschreibung
vor 9 Monaten
Die Anfragen zur Differenzierung bei der Gewährung der
Inflationsausgleichsklausel häufen sich in der Praxis. Die
Arbeitgeber wollen in der anspruchsvollen wirtschaftlichen
Situation die guten Mitarbeiter mit der Zahlung der
Inflationsausgleichsprömie belohnen und halten. Zugleich sollen die
sogenannten Lowperformer oder C-Mitarbeiter motiviert oder
schlechtestenfalls sogar abgestraft werden indem sie weniger oder
keine Prämie erhalten. Immerhin geht es dabei um Nettozahlungen je
Mitarbeiter bis zu 3.000 Euro. Ob eine solche Differenzierung
möglich ist und welches Minenfeld der Gesetzgeber mit der Regelung
zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gelegt hat, geht es in
dieser Folge. Mein Name ist Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt
für Arbeitsrecht und Mediator. Hier erfährst Du mehr:
www.kanzlei-wulf.de
https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ
https://www.facebook.com/@einfachrecht
https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv
https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit
uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den
Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der
Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und
mit einer positiven Bewertung unterstützt. Du hilfst mir damit, den
Podcast "Einfach Recht" sichtbarer zu machen und noch mehr
interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit
Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei
Wulf & Collegen.
Inflationsausgleichsklausel häufen sich in der Praxis. Die
Arbeitgeber wollen in der anspruchsvollen wirtschaftlichen
Situation die guten Mitarbeiter mit der Zahlung der
Inflationsausgleichsprömie belohnen und halten. Zugleich sollen die
sogenannten Lowperformer oder C-Mitarbeiter motiviert oder
schlechtestenfalls sogar abgestraft werden indem sie weniger oder
keine Prämie erhalten. Immerhin geht es dabei um Nettozahlungen je
Mitarbeiter bis zu 3.000 Euro. Ob eine solche Differenzierung
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