Rückzahlung von 8.000 € Fortbildungskosten? Aktuelle Entscheidung des BAG!

Rückzahlung von 8.000 € Fortbildungskosten? Aktuelle Entscheidung des BAG!

10 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Der Arbeitgeber zahlt der Mitarbeiterin 8.000 Euro. Diese
verpflichtet sich im Gegenzug die Ausbildung zu absolvieren und die
Prüfung zu bestehen. Schafft sie diese nicht oder kündigt das
Arbeitsverhältnis, so soll sie das Geld anteilig zurückzahlen. So
wurde es schriftlich festgehalten. Die Gerichte mussten entscheiden
und eine/r blieb auf dem Schaden sitzen.     
Inhaltlicher Leitsatz zu BAG, Urteil vom 25.04.2023 - 9 AZR
187/22   Wird vom Ar­beit­ge­ber eine Aus­bil­dung, in diesem
Fall zur Steu­er­be­ra­te­rin, mit­fi­nan­ziert, darf
grund­sätz­lich eine Rück­zah­lungs­pflicht ver­ein­bart wer­den,
falls das Ex­amen nicht an­ge­tre­ten wird.   Die AGB müs­sen
aber, so die Richter des BAG, bei den Grün­den für den Ab­bruch
dif­fe­ren­zie­ren, um eine un­an­ge­mes­se­ne Be­nach­tei­li­gung
zu ver­mei­den.   Was war passiert? Das hörst du in dieser
Podcastfolge! --- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“.
Dein Podcast und YouTube-Kanal.   Ich bin Inhaber der
deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten
in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht
GmbH.   Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen,
Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen
rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch
aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und
europäischen Arbeitsrecht.   Mit einfachen Worten wird die
juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen
kann.   Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in
Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen
Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio,
Zeitungen als auch in Podcasts.   Ich bin Vortragsredner und
Speaker.   Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de
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