Rückzahlung von 8.000 € Fortbildungskosten? Aktuelle Entscheidung des BAG!
10 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Der Arbeitgeber zahlt der Mitarbeiterin 8.000 Euro. Diese
verpflichtet sich im Gegenzug die Ausbildung zu absolvieren und die
Prüfung zu bestehen. Schafft sie diese nicht oder kündigt das
Arbeitsverhältnis, so soll sie das Geld anteilig zurückzahlen. So
wurde es schriftlich festgehalten. Die Gerichte mussten entscheiden
und eine/r blieb auf dem Schaden sitzen.
Inhaltlicher Leitsatz zu BAG, Urteil vom 25.04.2023 - 9 AZR
187/22 Wird vom Arbeitgeber eine Ausbildung, in diesem
Fall zur Steuerberaterin, mitfinanziert, darf
grundsätzlich eine Rückzahlungspflicht vereinbart werden,
falls das Examen nicht angetreten wird. Die AGB müssen
aber, so die Richter des BAG, bei den Gründen für den Abbruch
differenzieren, um eine unangemessene Benachteiligung
zu vermeiden. Was war passiert? Das hörst du in dieser
Podcastfolge! --- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“.
Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der
deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten
in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht
GmbH. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen,
Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen
rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch
aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und
europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die
juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen
kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in
Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen
Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio,
Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner und
Speaker. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de
https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ
https://www.facebook.com/@einfachrecht
https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv
https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen
diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine
Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de
Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du
ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes
unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht"
sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu
erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.
Vielen Dank dein Sandro Wulf und dein Team der Kanzlei Wulf
& Collegen.
verpflichtet sich im Gegenzug die Ausbildung zu absolvieren und die
Prüfung zu bestehen. Schafft sie diese nicht oder kündigt das
Arbeitsverhältnis, so soll sie das Geld anteilig zurückzahlen. So
wurde es schriftlich festgehalten. Die Gerichte mussten entscheiden
und eine/r blieb auf dem Schaden sitzen.
Inhaltlicher Leitsatz zu BAG, Urteil vom 25.04.2023 - 9 AZR
187/22 Wird vom Arbeitgeber eine Ausbildung, in diesem
Fall zur Steuerberaterin, mitfinanziert, darf
grundsätzlich eine Rückzahlungspflicht vereinbart werden,
falls das Examen nicht angetreten wird. Die AGB müssen
aber, so die Richter des BAG, bei den Gründen für den Abbruch
differenzieren, um eine unangemessene Benachteiligung
zu vermeiden. Was war passiert? Das hörst du in dieser
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kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in
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& Collegen.
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