Diskriminierung von Teilzeitkräften durch Überstundenregelung?
11 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) zur Vorabentscheidung Rechtsfragen vorgelegt, die die
ungleiche Behandlung von Teilzeitkräften zu Vollzeitkräften bei der
Bezahlung von Überstunden zum Anlass hat. Bisher hat das BAG
Regelungen für zulässig erachtet, die eine ungleiche Behandlung von
Teilzeit- und Vollzeitkräften in dieser Frage zulassen, wenn dies
auf einer tarifvertraglichen Regelung basiert. In den letzten
Jahren gab es mehrfach Entscheidungen zu dieser Rechtsfrage durch
das BAG. So war 2017 eine Rechtsprechungsänderung zu Gunsten der
Arbeitgeber festzustellen. Die letzten Entscheidungen des EuGH
lassen jedoch Zweifel zu, ob die deutsche Rechtsprechung Bestand
haben kann. Was es in dieser Situation durch die Arbeitnehmer und
Arbeitgeber zu beachten gilt, ist Gegenstand dieser Podcastfolge.
--------------- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein
Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit
tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und
Stendal. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen,
Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen
rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch
aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und
europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die
juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen
kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in
Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen
Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio,
Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner, Speaker und
halte Keynotes. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de
https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ
https://www.facebook.com/@einfachrecht
https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv
https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit
uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den
Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der
Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und
mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du
hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen
und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du
ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team
der Kanzlei Wulf & Collegen.
(EuGH) zur Vorabentscheidung Rechtsfragen vorgelegt, die die
ungleiche Behandlung von Teilzeitkräften zu Vollzeitkräften bei der
Bezahlung von Überstunden zum Anlass hat. Bisher hat das BAG
Regelungen für zulässig erachtet, die eine ungleiche Behandlung von
Teilzeit- und Vollzeitkräften in dieser Frage zulassen, wenn dies
auf einer tarifvertraglichen Regelung basiert. In den letzten
Jahren gab es mehrfach Entscheidungen zu dieser Rechtsfrage durch
das BAG. So war 2017 eine Rechtsprechungsänderung zu Gunsten der
Arbeitgeber festzustellen. Die letzten Entscheidungen des EuGH
lassen jedoch Zweifel zu, ob die deutsche Rechtsprechung Bestand
haben kann. Was es in dieser Situation durch die Arbeitnehmer und
Arbeitgeber zu beachten gilt, ist Gegenstand dieser Podcastfolge.
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