Folge 4: Qualifikation und Fortbildung von Familienrichterinnen und -richtern
50 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
brachte viele Änderungen für Familiengerichte: eine davon ist die
Ergänzung des § 23b des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Richterinnen und Richter in Kindschaftssachen sollen künftig über
umfangreichere, auch interdisziplinäre Kenntnisse und Kompetenzen
verfügen. In Folge 4 von „familiensachen“ sprechen wir
über die neue Vorschrift. Unser Gast ist Prof. Dr. Stefan
Heilmann, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt/M. Er fordert
seit Jahren, dass Familienrichterinnen und -richter besser
ausgebildet werden müssen.
Wir wollen von ihm wissen, wieso diese Gesetzesänderung
eigentlich notwendig war. Thema ist dabei auch der Stellenwert
des Familienrechts in der universitären Ausbildung.
Außerdem fragen wir, ob die nun kommende Pflicht zur
Qualifikation und Fortbildung von Familienrichterinnen und
-richtern Stefan Heilmanns Ansprüchen genügt oder ob sich noch
mehr ändern muss. Wir reden mit ihm über die
Entstehungsgeschichte der Gesetzesänderung und darüber, wie
die konkrete Umsetzung nun in der Praxis aussehen muss.
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