Artikel 41-54 UN-KRK

Artikel 41-54 UN-KRK

19 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln. Die
Artikel 1 bis 40 enthalten die Vorschriften zum Schutz, zur
Förderung und zur Beteiligung von Kindern. Juristisch gesprochen
ist das das materielle Recht. Die Artikel 41 bis 54 beinhalten in
erster Linie die Durchführungs- und Schlussbestimmungen. Auch
hier hinein lohnt sich ein kurzer Blick.

Weitere Episoden

Artikel 40 UN-KRK
8 Minuten
vor 3 Jahren
Artikel 40 UN-KRK für kids
90 Sekunden
vor 3 Jahren
Artikel 39 UN-KRK
5 Minuten
vor 3 Jahren
Artikel 39 UN-KRK für kids
2 Minuten
vor 3 Jahren
Artikel 38 UN-KRK
5 Minuten
vor 3 Jahren

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: