Artikel 41-54 UN-KRK
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln. Die
Artikel 1 bis 40 enthalten die Vorschriften zum Schutz, zur
Förderung und zur Beteiligung von Kindern. Juristisch gesprochen
ist das das materielle Recht. Die Artikel 41 bis 54 beinhalten in
erster Linie die Durchführungs- und Schlussbestimmungen. Auch
hier hinein lohnt sich ein kurzer Blick.
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