Artikel 13 UN-KRK

Artikel 13 UN-KRK

5 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

 Gemäß Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein
Recht darauf, gehört zu werden, das heißt also, dass sie ihre
Meinung sagen dürfen und dass diese Meinung bei sie betreffenden
Verfahren und Entscheidungen auch berücksichtigt werden muss. Das
setzt aber erstmal voraus, dass sich Kinder eine Meinung bilden
können. Und darum geht es in Artikel 13 UN-KRK.

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