Artikel 8 UN-KRK

Artikel 8 UN-KRK

4 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

 Kinder haben nicht nur ein Recht auf einen Namen und eine
Staatsangehörigkeit, sie haben auch das Recht, dass ihre
Identität geschützt wird. Das steht in Art. 8 der UN-KRK.

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