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Beschreibung
vor 2 Jahren
Seit Jahren wird über den umstrittenen Paragrafen 219a diskutiert,
der es Ärztinnen und Ärzten verbietet, ausführlich über
Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Heute hat der Bundestag
für die Abschaffung dieses Paragrafen gestimmt, damit wird den
Medizinern nun ein Informationsrecht zugestanden. Was das konkret
in der Praxis bedeutet und was das für jene Ärztinnen und Ärzte
heißt, die in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen 219a
verurteilt wurden - das und vieles mehr erläutern wir in der
heutigen Ausgabe.
der es Ärztinnen und Ärzten verbietet, ausführlich über
Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Heute hat der Bundestag
für die Abschaffung dieses Paragrafen gestimmt, damit wird den
Medizinern nun ein Informationsrecht zugestanden. Was das konkret
in der Praxis bedeutet und was das für jene Ärztinnen und Ärzte
heißt, die in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen 219a
verurteilt wurden - das und vieles mehr erläutern wir in der
heutigen Ausgabe.
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