"Recht und Steuern" - Folge 23: Hinweisgeberschutzgesetz
Ab dem 2. Juli 2023 müssen Unternehmen mit mehr a…
8 Minuten
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IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bet…
Beschreibung
vor 1 Jahr
Ab dem 2. Juli 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 249
Mitarbeitern die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
erfüllen, also Meldesysteme für Fehlverhalten in Unternehmen
etablieren und den Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblower")
sicherstellen. Ab dem 17. Dezember sind auch schon Unternehmen ab
50 Mitarbeitern von dem Gesetz betroffen. Was Unternehmen jetzt
beachten müssen, erfahren Sie in der neuen Folge unseres
IHK-Podcasts "Recht und Steuern".
Mitarbeitern die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
erfüllen, also Meldesysteme für Fehlverhalten in Unternehmen
etablieren und den Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblower")
sicherstellen. Ab dem 17. Dezember sind auch schon Unternehmen ab
50 Mitarbeitern von dem Gesetz betroffen. Was Unternehmen jetzt
beachten müssen, erfahren Sie in der neuen Folge unseres
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