#87: EU-Angemessenheitsbeschluss: Datentransfer in die USA wieder erlaubt?

#87: EU-Angemessenheitsbeschluss: Datentransfer in die USA wieder erlaubt?

6 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Der EU-US Data Privacy Framework Angemessenheitsbeschluss vom
10.7.2023 legalisiert die Übermittlung personenbezogener Daten an
US-Unternehmen. Hast du bereits vom EU-US Data Privacy Framework
Angemessenheitsbeschluss gehört? Es handelt sich dabei um einen
bedeutsamen Schritt, um unsere persönlichen Daten zu schützen,
wenn sie zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Am
10.07.2023 hat die EU-Kommission diesen Beschluss erlassen und
somit den Weg für Datentransfers an US-Unternehmen geebnet.
Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass der Europäische Gerichtshof
den EU-US-Privacy Shield für ungültig erklärt hatte, wodurch die
Übermittlung personenbezogener Daten in die USA in eine
rechtliche Grauzone geraten war. Mit dem neuen
Angemessenheitsbeschluss gibt es nun eine Lösung für dieses
Problem. Um jedoch datenschutzkonform Daten an US-Unternehmen zu
übermitteln, müssen sich diese für das EU-US Data Privacy
Framework zertifizieren lassen. Dabei verpflichten sie sich dazu,
unsere Daten entsprechend den Datenschutzvorschriften zu
behandeln und werden teilweise daraufhin überprüft. Auf dieser
Liste sind zertifizierte US-Unternehmen aufgeführt:
https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search
Nochmal: beachte, dass der Angemessenheitsbeschluss
ausschließlich für Datentransfers gilt, die im Rahmen des neuen
Übereinkommens stattfinden. Zuvor geltende Zertifizierungen nach
dem alten Privacy Shield haben keine automatische Gültigkeit
mehr. Es ist möglich, dass der Angemessenheitsbeschluss vor den
Europäischen Gerichtshof gelangen wird, da ein bekannter
Datenschutzaktivist namens Max Schrems bereits in der
Vergangenheit gegen ähnliche Beschlüsse geklagt hat und auch
dieses Mal eine Klage angekündigt hat. Daher ist es ratsam,
vorsichtig zu sein und einen alternativen Plan für Datentransfers
in die USA zu haben, falls das aktuelle Abkommen möglicherweise
aufgehoben wird. Zusammenfassend bietet der EU-US Data Privacy
Framework Angemessenheitsbeschluss momentan eine Lösung für den
Datentransfer in die USA. Es ist jedoch wichtig, weiterhin
wachsam zu sein und über Entwicklungen im Bereich Datenschutz auf
dem Laufenden zu bleiben. Schließlich geht es um unsere
persönlichen Daten und Privatsphäre, und daher sollten wir stets
informiert sein. Blog-Artikel zum Thema:
https://www.maxgreger.de/angemessenheitsbeschluss-datentransfer-in-die-usa-wieder-erlaubt/
Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u.
Medienrecht ⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠
⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So
kontaktierst du mich ___ Termin buchen:
⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠ E-Mail:
⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____
Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich
natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.
_______________________________ #datenschutz
#dataprivacyframework #angemessenheitsbeschluss #privacyshield
#maxschrems

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: