Highlights und Lowlights eines Datenschutz-Aufsehers

Highlights und Lowlights eines Datenschutz-Aufsehers

Mit Dr. Stefan Brink, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 28 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Gibt es in Deutschland einen "Datenschutztourismus"? Suchen sich
Unternehmen gezielt Standorte in Bundesländern, deren
Aufsichtsbehörden die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eher lax
auslegen? Diese Frage bewegt die einschlägige Community, und
deshalb auch den c't-Datenschutz-Podcast Auslegungssache. Holger
und Joerg sprechen darüber kontrovers mit Dr. Stefan Brink. Der
ehemalige Datenschutzbeauftragte Baden-Württembergs ist Gründer und
geschäftsführender Direktor des Wissenschaftlichen Instituts für
die Digitalisierung der Arbeitswelt, wida, in Berlin. Brink nimmt
in der Podcast-Episode kein Blatt vor den Mund und zieht Bilanz
seiner Amtszeit (2016 bis Ende 2022). Brink gibt sich als
Verfechter des föderalen Systems bei der Datenschutzaufsicht.
Probleme kann er nicht erkennen. Man bekomme "als Unternehmen
Rechtssicherheit von der Datenschutzbehörde, wenn man sie befragt".
Man müsse nur darauf bestehen, Auskünfte zu bekommen. "Der Rest ist
dann Mimimi in der Form: Ich kenne aber eine andere
Aufsichtsbehörde, die sieht das freundlicher." Es gehe dann nicht
mehr um Rechssicherheit, sondern um "Wünsch dir was". Harsche
Kritik übt Brink am gemeinsamen Gremium der deutschen
Datenschutzbehörden, der Datenschutzkonferenz (DSK): "Die DSK ist
für alle Teilnehmer eine Zumutung. Es gibt wenig, was mich in den
vergangenen Jahre so betrübt hat, wie die Zusammenarbeit in der
DSK. Als ich mich entschlossen habe, den Amtshut abzulegen, war das
kein Faktor, der mich hat zögern lassen." Immherin habe sich "die
DSK hat in den letzten Jahren gut zusammengerauft. Wir sollten
daran arbeiten, dass die DSK-Entscheidungen verbindlicher werden,
das Gremium weiter institutionalisieren". Brink plädiert dafür, die
DSK "als übergeordnete Instanz zu stärken". Die Frage werde sein:
"Bestehen wir auf einstimmigen Beschlüssen der DSK, oder lassen wir
Mehrheitsbeschlüsse zu, an die sich alle Aufsichten halten müssen.
Das wird spannend, weil dann auch die durch die DSGVO garantierte
Unabhängigkeit der Behörden berührt würde. Es ist der richtige
Ansatz, dies durch Bundesgesetzgebung zu unterstützen."

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