E-Marketing-Jura Teil 2 + Amazons Mitarbeiterkontrolle
Mit Dr. Martin Schirmbacher, Christian Wölbert, Holger Bleich und
Joerg Heidrich
1 Stunde 25 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Jahr
Wer digitales Marketing mit E-Mails betreibt, begibt sich in ein
juristisches Minenfeld in der Schnittstelle von Datenschutz und
Wettbewerbsrecht. In Episode 78 Holger und Joerg zusammen mit ihrem
Gast Dr. Martin Schirmbacher ins Thema ein. Weil einige Fragen
ungeklärt blieben, folgt nun ein zweiter Teil zu dem Themenkomplex.
Martin geht nochmals auf Zweckbindung und Kopplungsverbot ein. Der
Experte erläutert, wie eine Newsletter-Einwilligung zu widerrufen
sein muss. Genügt der Hinweis auf eine Webseite oder muss ein
Abmeldelink direkt in jeder Mail vorhanden sein? Und: Unter welchen
Umständen darf ein Unternehmen Nutzungsverhalten erheben, etwa die
Öffnungsraten zählen oder Linkklicks tracken, um die Interessen von
Nutzern auszuforschen? Zuvor geht es im Podcast allerdings um ein
aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover: Mit einem
Aufsehen erregenden Urteil hat die 10. Kammer des Gerichts am 9.
Februar die Mitarbeiterkontrolle in einem Logistikzentrum von
Amazon in Winsen/Luhe für rechtmäßig erklärt. Die Verhandlung fand
nach einer Begehung des "Tatorts" vor Ort statt. c't-Redakteur
Christian Wölbert war als Pressevertreter bei diesem
außergewöhnlichen Termin dabei und schildert in der Auslegungssache
seine Eindrücke.
juristisches Minenfeld in der Schnittstelle von Datenschutz und
Wettbewerbsrecht. In Episode 78 Holger und Joerg zusammen mit ihrem
Gast Dr. Martin Schirmbacher ins Thema ein. Weil einige Fragen
ungeklärt blieben, folgt nun ein zweiter Teil zu dem Themenkomplex.
Martin geht nochmals auf Zweckbindung und Kopplungsverbot ein. Der
Experte erläutert, wie eine Newsletter-Einwilligung zu widerrufen
sein muss. Genügt der Hinweis auf eine Webseite oder muss ein
Abmeldelink direkt in jeder Mail vorhanden sein? Und: Unter welchen
Umständen darf ein Unternehmen Nutzungsverhalten erheben, etwa die
Öffnungsraten zählen oder Linkklicks tracken, um die Interessen von
Nutzern auszuforschen? Zuvor geht es im Podcast allerdings um ein
aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover: Mit einem
Aufsehen erregenden Urteil hat die 10. Kammer des Gerichts am 9.
Februar die Mitarbeiterkontrolle in einem Logistikzentrum von
Amazon in Winsen/Luhe für rechtmäßig erklärt. Die Verhandlung fand
nach einer Begehung des "Tatorts" vor Ort statt. c't-Redakteur
Christian Wölbert war als Pressevertreter bei diesem
außergewöhnlichen Termin dabei und schildert in der Auslegungssache
seine Eindrücke.
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