Die Einbringung in eine Holding und Beteiligung eines Mitgesellschafters
31 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Diese Woche gibt es - zur Abwechslung - wieder eine Solo-Folge mit
mir und einem meiner Fälle aus der Praxis. In letzter Zeit durfte
ich mich mit einigen umwandlungsteuerrechtlichen Themen
beschäftigen, wovon ich Euch in dieser Podcast-Folge berichten
möchte. Konkret geht es um folgende Konstellation: Der Gründer
einer (ihm zu 100% gehörenden) GmbH möchte zwei Veränderungen
vornehmen: Einerseits möchte er die GmbH in eine Holding
einbringen. Andererseits möchte er einen weiteren Gesellschafter an
der GmbH zu 50% beteiligen. Es handelt sich dabei um eine spannende
Situation, welche keine Seltenheit darstellt und auf die es sich
lohnt, einen Blick zu werfen. Es gibt hierbei nämlich einige
steuerliche Fallen, in die man nicht hineintappen sollte. Darüber
hinaus gebe ich Euch ganz generell einige Tipps zum
Umwandlungsteuerrecht und was es hier regelmäßig zu beachten gibt.
In dieser Folge erfahrt Ihr: Wie Einbringungsvorgänge behandelt
werden und was man hierbei beachten sollte, Wieso es im
Umwandlungsteuerrecht immer um die verflixten sieben Jahre geht,
Worin der Unterschied zwischen Kapitalerhöhungen und
Anteilsverkäufen liegt, Warum der Mai im Umwandlungsteuerrecht ein
wichtiger Monat und Wieso Vertrauen zwar gut, Kontrolle (bzw. in
dem Fall: Absicherung) aber besser ist. Wer die Folge zum Aufsetzen
einer Finanzholding noch einmal hören möchte, findet diese hier:
https://spotifyanchor-web.app.link/e/NLVVXwU4SHb Hinterlasst mir
gerne Euer Feedback zu dieser Folge. Ich freue mich über Anregungen
und Ideen, aber auch über Eure persönlichen Erfahrungen und welche
steuerlichen Themen Euch als Gründer:innen oder Investor:innen
begegnen. Wenn Euch der Podcast gefällt, hinterlasst mir gerne eine
5-Sterne-Bewertung auf allen Kanälen, wo Ihr Eure Podcasts genießt.
Bitte beachtet️: Informationen, Ansichten und Empfehlungen, die wir
in diesem Podcast teilen, sind Erfahrungen, welche wir in der
Praxis gesammelt haben. Dies schließt eine unterschiedliche oder
hiervon abweichende Handhabe in anderen Praxisgruppen oder im
Einzelfall aber nicht aus. Wer mehr über mich erfahren will, findet
mich über LinkedIn und Instagram: Nicole Haaf:
linkedin.com/in/dr-nicole-haaf-a7078015b oder
https://haafpartners.de/ oder
https://www.instagram.com/dr.nicole.haaf/ *** Nicole
mir und einem meiner Fälle aus der Praxis. In letzter Zeit durfte
ich mich mit einigen umwandlungsteuerrechtlichen Themen
beschäftigen, wovon ich Euch in dieser Podcast-Folge berichten
möchte. Konkret geht es um folgende Konstellation: Der Gründer
einer (ihm zu 100% gehörenden) GmbH möchte zwei Veränderungen
vornehmen: Einerseits möchte er die GmbH in eine Holding
einbringen. Andererseits möchte er einen weiteren Gesellschafter an
der GmbH zu 50% beteiligen. Es handelt sich dabei um eine spannende
Situation, welche keine Seltenheit darstellt und auf die es sich
lohnt, einen Blick zu werfen. Es gibt hierbei nämlich einige
steuerliche Fallen, in die man nicht hineintappen sollte. Darüber
hinaus gebe ich Euch ganz generell einige Tipps zum
Umwandlungsteuerrecht und was es hier regelmäßig zu beachten gibt.
In dieser Folge erfahrt Ihr: Wie Einbringungsvorgänge behandelt
werden und was man hierbei beachten sollte, Wieso es im
Umwandlungsteuerrecht immer um die verflixten sieben Jahre geht,
Worin der Unterschied zwischen Kapitalerhöhungen und
Anteilsverkäufen liegt, Warum der Mai im Umwandlungsteuerrecht ein
wichtiger Monat und Wieso Vertrauen zwar gut, Kontrolle (bzw. in
dem Fall: Absicherung) aber besser ist. Wer die Folge zum Aufsetzen
einer Finanzholding noch einmal hören möchte, findet diese hier:
https://spotifyanchor-web.app.link/e/NLVVXwU4SHb Hinterlasst mir
gerne Euer Feedback zu dieser Folge. Ich freue mich über Anregungen
und Ideen, aber auch über Eure persönlichen Erfahrungen und welche
steuerlichen Themen Euch als Gründer:innen oder Investor:innen
begegnen. Wenn Euch der Podcast gefällt, hinterlasst mir gerne eine
5-Sterne-Bewertung auf allen Kanälen, wo Ihr Eure Podcasts genießt.
Bitte beachtet️: Informationen, Ansichten und Empfehlungen, die wir
in diesem Podcast teilen, sind Erfahrungen, welche wir in der
Praxis gesammelt haben. Dies schließt eine unterschiedliche oder
hiervon abweichende Handhabe in anderen Praxisgruppen oder im
Einzelfall aber nicht aus. Wer mehr über mich erfahren will, findet
mich über LinkedIn und Instagram: Nicole Haaf:
linkedin.com/in/dr-nicole-haaf-a7078015b oder
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