Verdeckte Gewinnausschüttung am Beispiel von Beraterverträgen
38 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Normalerweise spielt die sog. verdeckte Gewinnausschüttungen bei
jungen Start-ups noch keine allzu große Rolle - dies insbesondere
vor dem Hintergrund, dass gerade Investoren oder Banken etwas
dagegen haben, wenn dem Start-up Gelder entzogen werden. Etwas
anderes kann sich allerdings in Einzelfällen ergeben, wenn die
Gesellschafter des Start-ups auf Basis von Beraterverträgen für ihr
Start-up im Rahmen ihrer freiberuflichen (oder gewerblichen)
Tätigkeit beauftragt werden. Anders als bei fremden Dritten, ist
der Gesellschafter eines Start-ups in der Ausgestaltung derartiger
Beratungsverhältnisse mit seinem Start-up steuerlichen
Einschränkungen unterworfen. Werden diese nicht beachtet, kann das
Beratungsverhältnis zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Welche Voraussetzungen daher bei der Gestaltung eines
Beratungsvertrages aus steuerlicher Sicht beachtet werden sollten,
inwiefern hier eine Dokumentation sinnvoll ist und welche
Konsequenzen eine verdeckte Gewinnausschüttung hat, besprechen wir
in der heutigen Podcastfolge. In dieser Folge erfahrt Ihr: was
hinter dem Begriff "verdeckte Gewinnausschüttung" eigentlich steckt
und in welchen Merkmalen die Musik spielt, warum es immer sinnvoll
ist, wenn man einen Fremdvergleich ziehen kann, wieso detailliert
ausgestaltete Verträge und eine genaue Dokumentation hilfreich und
notwendig sind, welche steuerlichen Konsequenzen die verdeckte
Gewinnausschüttung für den Gesellschafter selbst aber auch für das
Start-up hat und weshalb man von "Glück" sprechen kann, wenn die
verdeckte Gewinnausschüttung nicht erst im Rahmen der
Betriebsprüfung aufgedeckt wird. Berichtet uns gerne über Eure
Erfahrungen im Venture Capital Markt als Gründer:innen,
Investor:innen oder Akteuren im VC Bereich. Wir freuen uns immer
über Feedback, Fragen, Anregungen, Ideen oder auch einfach nur,
wenn Ihr Eure Meinung loswerden wollt. Wenn Euch unser Podcast
gefällt, dann hinterlasst uns gerne eine 5-Sterne-Bewertung auf
allen Kanälen, wo Ihr Eure Podcasts genießt und vergesst nicht, uns
zu folgen und die Glocke zu aktivieren. Bitte beachtet️:
Informationen, Ansichten und Empfehlungen, die wir in diesem
Podcast teilen, sind Erfahrungen, welche wir in der Praxis
gesammelt haben. Dies schließt eine unterschiedliche oder hiervon
abweichende Handhabe in anderen Praxisgruppen oder im Einzelfall
aber nicht aus. Wer mehr über uns erfahren will, findet uns über
LinkedIn (und Nicole auch über Instagram): Simon Pommer:
linkedin.com/in/simon-pommer Nicole Haaf:
linkedin.com/in/dr-nicole-haaf-a7078015b oder
https://haafpartners.de/ oder
https://www.instagram.com/dr.nicole.haaf/ Euer Taxitup! - Team
Simon und Nicole
jungen Start-ups noch keine allzu große Rolle - dies insbesondere
vor dem Hintergrund, dass gerade Investoren oder Banken etwas
dagegen haben, wenn dem Start-up Gelder entzogen werden. Etwas
anderes kann sich allerdings in Einzelfällen ergeben, wenn die
Gesellschafter des Start-ups auf Basis von Beraterverträgen für ihr
Start-up im Rahmen ihrer freiberuflichen (oder gewerblichen)
Tätigkeit beauftragt werden. Anders als bei fremden Dritten, ist
der Gesellschafter eines Start-ups in der Ausgestaltung derartiger
Beratungsverhältnisse mit seinem Start-up steuerlichen
Einschränkungen unterworfen. Werden diese nicht beachtet, kann das
Beratungsverhältnis zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Welche Voraussetzungen daher bei der Gestaltung eines
Beratungsvertrages aus steuerlicher Sicht beachtet werden sollten,
inwiefern hier eine Dokumentation sinnvoll ist und welche
Konsequenzen eine verdeckte Gewinnausschüttung hat, besprechen wir
in der heutigen Podcastfolge. In dieser Folge erfahrt Ihr: was
hinter dem Begriff "verdeckte Gewinnausschüttung" eigentlich steckt
und in welchen Merkmalen die Musik spielt, warum es immer sinnvoll
ist, wenn man einen Fremdvergleich ziehen kann, wieso detailliert
ausgestaltete Verträge und eine genaue Dokumentation hilfreich und
notwendig sind, welche steuerlichen Konsequenzen die verdeckte
Gewinnausschüttung für den Gesellschafter selbst aber auch für das
Start-up hat und weshalb man von "Glück" sprechen kann, wenn die
verdeckte Gewinnausschüttung nicht erst im Rahmen der
Betriebsprüfung aufgedeckt wird. Berichtet uns gerne über Eure
Erfahrungen im Venture Capital Markt als Gründer:innen,
Investor:innen oder Akteuren im VC Bereich. Wir freuen uns immer
über Feedback, Fragen, Anregungen, Ideen oder auch einfach nur,
wenn Ihr Eure Meinung loswerden wollt. Wenn Euch unser Podcast
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Informationen, Ansichten und Empfehlungen, die wir in diesem
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gesammelt haben. Dies schließt eine unterschiedliche oder hiervon
abweichende Handhabe in anderen Praxisgruppen oder im Einzelfall
aber nicht aus. Wer mehr über uns erfahren will, findet uns über
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https://www.instagram.com/dr.nicole.haaf/ Euer Taxitup! - Team
Simon und Nicole
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