Verzinsung von Gesellschafterdarlehen - Wie wird das steuerlich behandelt?
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vor 10 Monaten
Eigentlich müsste man meinen, dass die Verzinsung von
Gesellschafterdarlehen keine großartigen Auffälligkeiten mit sich
bringt. Dass man dabei allerdings - insbesondere als Investor mit
eigener Holding-Gesellschaft - doch die ein oder andere
Besonderheit wissen sollte und eventuell sogar das Thema "dry
income" eine Rolle spielen kann, besprechen wir in dieser
Podcast-Folge. In der heutigen Podcast-Folge erfahrt Ihr: was es
bedeutet, wenn Gesellschafterdarlehen endfällig gestellt werden,
wie Zinsen aus endfälligen Gesellschafterdarlehen auf Ebene der
Holding-Gesellschaft behandelt werden, welche Besonderheiten
insbesondere für den Alleingesellschafter gelten und unter welchen
Voraussetzungen es nach der Rechtsprechung des BFH dann zu "dry
income" auf Ebene des Alleingesellschafters kommen kann. Das
aktuelle Urteil, auf welches wir uns beziehen, lautet: BFH-Urteil
vom 12.07.2022 - VIII R 18/19. Hinterlasst uns gerne Euer Feedback
zu dieser Folge. Wir freuen uns über Eure Anregungen und Ideen,
aber auch über Eure persönlichen Erfahrungen und welche
steuerlichen Themen Euch als Gründer oder Investoren begegnen. Wenn
Euch unser Podcast gefällt, dann hinterlasst uns doch gerne eine
5-Sterne-Bewertung auf allen Kanälen, wo Ihr Eure Podcasts genießt
und vergesst nicht, die Glocke zu aktivieren. Bitte beachtet️:
Informationen, Ansichten und Empfehlungen, die wir in diesem
Podcast teilen, sind Erfahrungen, welche wir in der Praxis
gesammelt haben. Dies schließt eine unterschiedliche oder hiervon
abweichende Handhabe in anderen Praxisgruppen oder im Einzelfall
aber nicht aus. Wer mehr über uns erfahren will, findet uns über
LinkedIn (und Nicole auch über Instagram): Simon Pommer:
linkedin.com/in/simon-pommer Nicole Haaf:
linkedin.com/in/dr-nicole-haaf-a7078015b oder
https://haafpartners.de/ oder
https://www.instagram.com/dr.nicole.haaf/ Euer Taxitup! - Team
Simon und Nicole
Gesellschafterdarlehen keine großartigen Auffälligkeiten mit sich
bringt. Dass man dabei allerdings - insbesondere als Investor mit
eigener Holding-Gesellschaft - doch die ein oder andere
Besonderheit wissen sollte und eventuell sogar das Thema "dry
income" eine Rolle spielen kann, besprechen wir in dieser
Podcast-Folge. In der heutigen Podcast-Folge erfahrt Ihr: was es
bedeutet, wenn Gesellschafterdarlehen endfällig gestellt werden,
wie Zinsen aus endfälligen Gesellschafterdarlehen auf Ebene der
Holding-Gesellschaft behandelt werden, welche Besonderheiten
insbesondere für den Alleingesellschafter gelten und unter welchen
Voraussetzungen es nach der Rechtsprechung des BFH dann zu "dry
income" auf Ebene des Alleingesellschafters kommen kann. Das
aktuelle Urteil, auf welches wir uns beziehen, lautet: BFH-Urteil
vom 12.07.2022 - VIII R 18/19. Hinterlasst uns gerne Euer Feedback
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aber auch über Eure persönlichen Erfahrungen und welche
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gesammelt haben. Dies schließt eine unterschiedliche oder hiervon
abweichende Handhabe in anderen Praxisgruppen oder im Einzelfall
aber nicht aus. Wer mehr über uns erfahren will, findet uns über
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linkedin.com/in/simon-pommer Nicole Haaf:
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