#20 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

#20 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Verwaltungsaufwand oder eine Chance
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Beschreibung

vor 1 Jahr

Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Viele sehen dies sehr kritisch. Wünschenswert wäre aber, die
Chancen darin zu sehen.


Da die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der
Vereinten Nationen nur unzureichend in einem Aktionsplan
umgesetzt wurden, hat der Gesetzgeber für Unternehmen ab 3.000
Mitarbeitenden, ab 2024 ab 1.000 Mitarbeitende, die
Sorgfaltspflichten gesetzlich geregelt. Dies bedeutet ein
verpflichtendes Risikomanagement und Analyse sowie die Einführung
daraus abgeleiteter Präventionsmaßnahmen.


Hierbei sind zu berücksichtigen:
- Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und
Diskriminierung,
- Schutz vor Landraub,
- Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Recht auf faire Löhne,
- Recht, Gewerkschaften zu bilden,
-Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.


Auch wenn das Gesetz für KMUs nicht gilt, so werden die
Anforderungen über die AGBs auch an den Mittelstand
weitergereicht. Es könnte aber auch für KMUs zum
Wettbewerbsfaktor werden.


Bei einer werteorientierten Unternehmensführung ist es vielleicht
mehr eine Konsequenz aus den eigenen Werten, die Lieferkette zu
analysieren, als eine reine, gesetzliche Pflicht.


Ein umfangreicher, vollständiger Blick auf die Lieferkette und
daraus abgeleitete Risiken lassen schnell notwendige
Präventionsmaßnahmen erkennen. Über diese Risiken hinaus kann die
Lieferkette auch dahingehend genutzt werden, dass dem Unternehmen
wichtige Themen wie z.B. Klimaneutralität oder die Einbindung von
Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.


Ein Beschwerdemanagement kann die notwendige Transparenz
schaffen.


Wenn das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Unternehmen als
Teil der Werteorientierung integriert wird, so kann dies im Sinne
ESG eine große Chance sein.


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