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Beschreibung
vor 2 Jahren
Seit dem 1. Oktober gilt die aktuelle Novelle der
Straßenverkehrsordnung. Diese bringt u.a. mehr Rechte für
Radfahrer und soll auch für mehr Sicherheit für Fußgänger und
Kinder sorgen.
Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern
Autofahrer müssen beim Überholen einen fixen Abstand zur
Radfahrern und Scooter-Fahrern halten, Radfahrer dürfen unter
bestimmten Voraussetzungen auch nebeneinander fahren.
Rechtsabbiegen bei ROT
An Ampelkreuzungen dürfen Radler auch bei Rot rechts abbiegen
bzw. die Kreuzung geradeaus queren, wenn es dafür eine
entsprechende Beschilderung mit grünen Pfeilen für die Radfahrer
gibt.
Gehsteige gehören ausschließlich den Fußgängern
Weder Radfahrer noch E-Scooter-Fahrer dürfen Gehsteige befahren.
Autos und LKW dürfen Gehsteige und Radwege beim Parken nicht
verstellen.
Alle Infos zu den wichtigsten Neuerungen in der StVO finden Sie
HIER
Karin Stangl hat für Radio Osttirol mit der Juristin Anja
Schöpf gesprochen, sie leitet die Rechtsabteilung beim
ÖAMTC Tirol und macht auch auf mögliche Konflikte aufmerksam, die
durch die neuen Regeln entstehen könnten:
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