Jahreswechsel einsatzstärkste Nacht für die Polizei

Jahreswechsel einsatzstärkste Nacht für die Polizei

von Christine Brugger
3 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

 


Zum Jahreswechsel gelten aufgrund der Pandemie auch heuer
besondere Regeln: 


-          Die Covid 19
Schutzmaßnahmenverordnung hebt die Ausgangsbeschränkung für
Ungeimpfte am 31. Dezember und am 1. Jänner auf. 


-         In der Gastronomie und
Hotellerie braucht es jedoch nach wie vor einen 2G-Nachweis und
um 22.00 Uhr ist Sperrstunde und Schluss mit Feiern. 


-         Private Feiern sind bis 22.00
Uhr mit bis zu 25 Personen möglich, danach nur noch mit 10
Personen, wenn sie nicht aus einem Haushalt kommen. 


-         Die Polizei kontrolliert nicht
im privaten Bereich, außer es kommt zu Anzeigen zum Beispiel
wegen Lärmbelästigung, dann werden auch die Covid- Maßnahmen
kontrolliert. 


-         Bezirkspolizeikommandant
Silvester Wolsegger empfiehlt, in kleinen Kreis zu feiern und auf
Feuerwerkskörper zu verzichten. 

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