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Beschreibung
vor 2 Jahren
Zum Jahreswechsel gelten aufgrund der Pandemie auch heuer
besondere Regeln:
- Die Covid 19
Schutzmaßnahmenverordnung hebt die Ausgangsbeschränkung für
Ungeimpfte am 31. Dezember und am 1. Jänner auf.
- In der Gastronomie und
Hotellerie braucht es jedoch nach wie vor einen 2G-Nachweis und
um 22.00 Uhr ist Sperrstunde und Schluss mit Feiern.
- Private Feiern sind bis 22.00
Uhr mit bis zu 25 Personen möglich, danach nur noch mit 10
Personen, wenn sie nicht aus einem Haushalt kommen.
- Die Polizei kontrolliert nicht
im privaten Bereich, außer es kommt zu Anzeigen zum Beispiel
wegen Lärmbelästigung, dann werden auch die Covid- Maßnahmen
kontrolliert.
- Bezirkspolizeikommandant
Silvester Wolsegger empfiehlt, in kleinen Kreis zu feiern und auf
Feuerwerkskörper zu verzichten.
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