#26: Wahlrechtsausschluss – Videoüberwachung in Chemnitz

#26: Wahlrechtsausschluss – Videoüberwachung in Chemnitz

Wir sprechen über Wahlrechtsausschlüsse sowie über die Videoüberwachung in Chemnitz.
29 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Wir reden über einen komplizierten Vorgang, den die Deutschen hin
und wieder vornehmen müssen. Nein, wir meinen nicht die
Steuererklärung, sondern den Wahlgang. Es geht um das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, welches besagt, dass
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und
wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter verfassungswidrig
sind. Dieses Urteil hat nämlich bedeutende Konsequenzen – auch für
die bald bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen in Sachsen.
Außerdem machen wir einen kleinen Exkurs zu anderen Fragen, die das
Wahlrecht betreffen. Zuletzt geht es um die Videoüberwachung in
Chemnitz. Wie wir mittlerweile wissen, läuft die Videoaufzeichnung
auch während Versammlungen munter weiter. Warum es sich dabei um
einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit handelt
und wie wir dagegen vorgehen wollen, erfahrt ihr in dieser Ausgabe.

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