Gefährliche Sportart und Entgeltfortzahlung bei Krankheit – passt das zusammen?

Gefährliche Sportart und Entgeltfortzahlung bei Krankheit – passt das zusammen?

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz könnte der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfallen, wenn der Grund der Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. Nach der Rechtssprechung, ist bei Sportunfällen zu unterscheiden zwischen...
15 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz könnte der Anspruch auf
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfallen, wenn der Grund der
Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. Nach der
Rechtssprechung, ist bei Sportunfällen zu unterscheiden zwischen
gefährlichen und nicht gefährlichen Sportarten, weil für die
nicht gefährlichen Sportarten ggü. dem allg. Lebensrisiko keine
Besonderheiten angenommen werden. Eine gefährliche Sportart soll
dann vorliegen, wenn das Verletzungsrisiko so groß ist, dass auch
ein gut ausgebildeter Sportler bei sorgfältiger Beachtung aller
Regeln dieses Risiko nicht vermeiden kann. Aber was ist nun mit
Freizeitsportarten wie Fußball oder Skifahren? Maja Lukac und
Arne Schrein erklären die Besonderheiten.


Themen in der heutigen Folge:


Verantwortlichkeit des Schuldners

leichtfertiges und vorsätzliches Verhalten zur Erfüllung
eines Tatbestandes

gefährliche vs. nicht gefährliche Sportarten

Individuelle Prüfung im Einzelfall

Anspruch auf Entgeltfortzahlung



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar aus dem Arbeitsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br129


 

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