BRV macht Blau – AG sieht Rot!

BRV macht Blau – AG sieht Rot!

Schulung geschwänzt – Grund genug für eine außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden? Es geht um ein internationales Logistikunternehmen, in dem der Arbeitgeber mal wieder den Versuch unternommen hat, das Arbeitsverhältnis mit...
14 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Schulung geschwänzt – Grund genug für eine außerordentliche
Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden? Es geht um ein
internationales Logistikunternehmen, in dem der Arbeitgeber mal
wieder den Versuch unternommen hat, das Arbeitsverhältnis mit
einem Betriebsratsvorsitzenden außerordentlich zu kündigen. Der
aktuelle Fall bietet Anlass, über Fragen des Schulungsanspruchs
und des Kündigungsschutzes von Betriebsratsmitgliedern zu
diskutieren – heute zusammen mit Rechtsanwältin Susanna Suttner
und W.A.F. Fachreferentin Frauke Hartmann.


Themen in der heutigen Folge:


genereller Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern nach
§ 37 Abs. 6 BetrVG

Kostentragungspflicht des AG, soweit „angemessen“

Hinweis: § 37 Abs. 7 BetrVG ist nur Ergänzung, nicht
Einschränkung des Schulungsanspruchs

Schwänzen der Schulung als wichtiger Grund für eine
außerordentliche Kündigung

besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Beteiligungsrecht des Gremiums bei beabsichtigter Kündigung
durch den AG = Zustimmungsrecht des BR

bei fehlender Zustimmung muss AG Zustimmung vom
Arbeitsgericht ersetzen lassen

Gremium entscheidet per Beschluss – Fall der persönlichen
Verhinderung des betroffenen Betriebsratsmitglieds



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil
1: https://www.waf-seminar.de/br163

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