BRV macht Blau – AG sieht Rot!
Schulung geschwänzt – Grund genug für eine außerordentliche
Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden? Es geht um ein
internationales Logistikunternehmen, in dem der Arbeitgeber mal
wieder den Versuch unternommen hat, das Arbeitsverhältnis mit...
14 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Schulung geschwänzt – Grund genug für eine außerordentliche
Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden? Es geht um ein
internationales Logistikunternehmen, in dem der Arbeitgeber mal
wieder den Versuch unternommen hat, das Arbeitsverhältnis mit
einem Betriebsratsvorsitzenden außerordentlich zu kündigen. Der
aktuelle Fall bietet Anlass, über Fragen des Schulungsanspruchs
und des Kündigungsschutzes von Betriebsratsmitgliedern zu
diskutieren – heute zusammen mit Rechtsanwältin Susanna Suttner
und W.A.F. Fachreferentin Frauke Hartmann.
Themen in der heutigen Folge:
genereller Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern nach
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Kostentragungspflicht des AG, soweit „angemessen“
Hinweis: § 37 Abs. 7 BetrVG ist nur Ergänzung, nicht
Einschränkung des Schulungsanspruchs
Schwänzen der Schulung als wichtiger Grund für eine
außerordentliche Kündigung
besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern
Beteiligungsrecht des Gremiums bei beabsichtigter Kündigung
durch den AG = Zustimmungsrecht des BR
bei fehlender Zustimmung muss AG Zustimmung vom
Arbeitsgericht ersetzen lassen
Gremium entscheidet per Beschluss – Fall der persönlichen
Verhinderung des betroffenen Betriebsratsmitglieds
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil
1: https://www.waf-seminar.de/br163
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