Einem Gekündigten das GEHALT retten? – 5 Anwaltstipps zum Weiterbeschäftigungsanspruch
Das weiß nun wirklich JEDES geschulte Betriebsratsmitglied: Ein
ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats gegen eine geplante
Arbeitgeberkündigung ist GOLD WERT. Nach § 105 Abs. 5 Satz 1 BetrVG
schuldet der Arbeitgeber dem Gekündigten nach...
12 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das weiß nun wirklich JEDES geschulte Betriebsratsmitglied: Ein
ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats gegen eine geplante
Arbeitgeberkündigung ist GOLD WERT. Nach § 105 Abs. 5 Satz 1
BetrVG schuldet der Arbeitgeber dem Gekündigten nach Ausspruch
der Kündigung vertragsgemäße Vergütung auch für den Zeitraum
zwischen Ablauf der Kündigungsfrist und rechtskräftigem Abschluss
des Kündigungsschutzprozesses. Schade nur, dass in der Praxis
nicht wenige Widersprüche SO SCHLECHT BEGRÜNDET sind, dass eben
diese Rechtsfolge oftmals ausbleibt. Volljuristin und
W.A.F.-Fachreferentin Frau Sandra Becker und Rechtsanwalt und
Mediator Niklas Pastille aus Berlin klären in diesem praxisnahen
Podcast, wie Betriebsratswidersprüche endlich „besser“ werden.
Unbedingt reinhören!
Themen in der heutigen Folge:
Nicht unterschätzen: Die gesetzlichen Voraussetzungen des §
102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG im Überblick
Häufiges Praxisproblem: Was tun bei sog. Verbundenen
Kündigungen?
Notwendige Begründungstiefe: Wie viel Tatsachenvortrag darf‘s
denn sein?
Die Weiterbeschäftigung „verlangen“: Was muss der Gekündigte
tun –und wann?
Ungelöstes Spezialproblem: Der Widerspruch bei verhaltens-und
personenbedingten Kündigungen
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br258
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