HER mit dem Bürohund: Was Hundeliebhaber jetzt wissen müssen
Wer als Mensch überhaupt ein Herz hat, der liebt seinen Hund. Und
möchte dieses wunderbare Geschöpf möglicherweise auch an den
Arbeitsplatz mitnehmen, wo es für Entzücken beim Chef und im
Kollegenkreis sorgen dürfte. Rechtlich ausgeschlossen...
17 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Wer als Mensch überhaupt ein Herz hat, der liebt seinen Hund. Und
möchte dieses wunderbare Geschöpf möglicherweise auch an den
Arbeitsplatz mitnehmen, wo es für Entzücken beim Chef und im
Kollegenkreis sorgen dürfte. Rechtlich ausgeschlossen ist
Tierhaltung am Arbeitsplatz nicht. Jedoch bedarf die Haltung
eines „Bürohunds“ der Erlaubnis des Arbeitgebers. Dieser allein
hat das Hausrecht. So weit, so klar. Doch wie so häufig steckt
der Teufel auch in Sachen Bürohund im juristischen Detail. Längst
nicht jeder Chef nämlich ist ein Hundeliebhaber. Und auch unter
sonst umgänglichen Kollegen finden sich veritable Hundehasser.
Wie man diese möglichst frühzeitig wegbellt, wegbeißt, endgültig
in die Flucht schlägt, das erörtern die Rechtsanwälte Frau
Susanna Suttner aus München und Niklas Pastille aus Berlin in
diesem nicht nur für Hundehalter instruktiven Podcast voller
Tierliebe.
Themen in der heutigen Folge:
Kaum zu glauben für Hundeliebhaber: KEIN GESETZLICHER
ANSPRUCH auf Tierhaltung am Arbeitsplatz
Wie es dennoch klappt: ERLAUBNIS des Arbeitgebers, ggf. unter
BEDINGUNGEN
Dem Chef die Erlaubnis zur Tierhaltung ABLUCHSEN: Geht das?
Zur Bedeutung des WILLKÜRVERBOTS, der BETRIEBLICHEN ÜBUNG und des
arbeitsrechtlichen GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZES
Bürohund und Betriebsrat: Ein unschlagbares Duo? Was – falls
irgendetwas – unterliegt der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 1
BetrVG).
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
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