Verjährung von Urlaubsansprüchen – Jetzt hat auch das Bundesarbeitsgericht geurteilt
Der EuGH hat dazu am 22.09.2022(C-120/21) entschieden, dass der
Anspruch von Beschäftigten auf bezahlten Urlaub zwar grundsätzlich
einer dreijährigen Verjährung unterliegen könne, allerdings müssen
Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die...
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vor 2 Jahren
Der EuGH hat dazu am 22.09.2022(C-120/21) entschieden, dass der
Anspruch von Beschäftigten auf bezahlten Urlaub zwar
grundsätzlich einer dreijährigen Verjährung unterliegen könne,
allerdings müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die
Arbeitnehmer den Urlaub wahrnehmen können. Das bedeutet, dass der
Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Kenntnis über
Urlaubsansprüche setzen und auffordern muss, den Urlaub zu
nehmen. Macht er das nicht, dann kann sich der Arbeitgeber nicht
auf eine Verjährung berufen. Das bedeutet, dass auch
Urlaubsansprüche die 10 Jahre oder länger zurückliegen noch
geltend gemacht werden können. Alles zum aktuellen Urteil, im
heutigen Podcast zusammen mit der Volljuristin Sandra Becker und
der Rechtsanwältin Lina Goldbach
Themen in der heutigen Folge:
Was war passiert? / Die Ausgangslage
Warum musste jetzt das BAG noch entscheiden?/
Entscheidungskompetenz des BAG
Um was ging es in dem Streit?/ Sach-und Streit stand vor dem
BAG
Und was heißt das jetzt?/ Die Zusammenfassung
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil
1: https://www.waf-seminar.de/br163
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