Keine Entschädigung trotz Diskriminierung – neues vom BAG
Wer eine Absage provoziert, verspielt seinen Anspruch auf
Entschädigung für eine (Alters)-diskriminierung. Maßgeblich für die
Provokation ist das Gesamtbild der Bewerbung. Ein Indiz dafür kann
laut Bundesarbeitsgericht sein, wenn das Fehlen...
31 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Wer eine Absage provoziert, verspielt seinen Anspruch auf
Entschädigung für eine (Alters)-diskriminierung. Maßgeblich für
die Provokation ist das Gesamtbild der Bewerbung. Ein Indiz dafür
kann laut Bundesarbeitsgericht sein, wenn das Fehlen wesentlicher
Anforderungen geradezu demonstrativ dokumentiert wird. Mehr zu
dem Thema im heutigen Podcast zusammen mit der Volljuristin
Sandra Becker und dem Rechtsanwalt Arne Schrein.
Themen in der heutigen Folge:
Bewerber verspielt seine Entschädigung nach dem AGG
Warum muss man das AGG kennen?
Entschädigung wegen Verstoß gegen Benachteiligungsverbot bis
zu drei Monatsgehälter
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
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