Arbeitsagentur: JEDER Arbeitgeber muss freie Stellen "melden"!
Vor JEDER Einstellung eines neuen Mitarbeiters ist die Agentur für
Arbeit einzuschalten. So will es das Gesetz. Kaum ein Arbeitgeber
aber weiß von dieser wichtigen Pflicht. Das kann böse Folgen haben.
Welche das sind, sollten Betriebsräte und...
15 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Vor JEDER Einstellung eines neuen Mitarbeiters ist die Agentur
für Arbeit einzuschalten. So will es das Gesetz. Kaum ein
Arbeitgeber aber weiß von dieser wichtigen Pflicht. Das kann böse
Folgen haben. Welche das sind, sollten Betriebsräte und
Schwerbehindertenvertretungen unbedingt wissen. Rechtsanwalt
Niklas Pastille aus Berlin und W.A.F.-Fachreferentin und
Volljuristin Sandra Becker aus München sorgen in diesem Podcast
für die notwendige Aufklärung. Und versetzen meldemuffelige
Arbeitgeber –hoffentlich – in Angst und Schrecken.
Themen in der heutigen Folge:
Die unbekannteste Vorschrift der arbeitsrechtlichen Welt: §
164 Abs. 1 SGB IX
Was genau heißt „frühzeitig“ (§ 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX)?
Das weiß NIEMAND: Der „betreute“ Vermittlungsauftrag muss es
sein!
Was für ein MURKS! Die schönsten Arbeitgeberfehler bei der
Meldung
Zurückschlagen! Fazit für Betriebsräteund die
Schwerbehindertenvertretung
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Schwerbehindertenvertretung Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/br221
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