BEM revisited: Wer MUSS, wer DARF mit dabei sein?

BEM revisited: Wer MUSS, wer DARF mit dabei sein?

BEM revisited: Wer MUSS, wer DARF mit dabei sein?
13 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Der Arbeitgeber hat langzeiterkrankten Beschäftigten das
betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten (§167 Abs. 2 SGB
IX) - so weit, so bekannt!


Aber haben Sie Überblick über sämtliche Akteure, die am BEM-Tisch
Platz nehmen dürfen? Und wissen Sie, welcher Beteiligter wann
einzubinden ist - und warum? Rechtsanwältin Lina Goldbach und
Rechtsanwalt Niklas Pastille teilen hierzu wichtige Informationen
mit Ihnen.


Themen in der heutigen Folge:


Der BEM-berechtigte Beschäftigte - die Zentralgestalt am
BEM-Tisch



Der Arbeitgeber und sein (ggf. externer) Vertreter - immer
beteiligt


Neu: Vertrauensperson eigener Art - ggf- beteiligt (Option)

Betriebsrat. SBV - beteiligt nach dem Opt-out-Modell

Führungskraft im BEM - ggf. beteililgt (Option)

Betriebsarzt - ggf. beteiligt (Option)

Weiter intere udn externe Ämter, Stellen und Personen - ggf.
zu beteiligen (Pflicht, soweit die Voraussetzungen hierfür
vorliegen)

Zusammengefasst (BEM-Compliance): Darauf müssten SIE achten!



Empfehlung aus dem Podcast:


BEM Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on260


 

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