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Beschreibung
vor 3 Jahren
Darf der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge streichen,
wenn man bei Betriebseintritt das 55. Lebensjahr erreicht hat?
Unsere Fachreferenten Arne Schrein und Niklas Pastille klären
euch über das Urteil vom Bundesarbeitsgericht (21.09.2021) mit
dem Az: 3 AZR 147/21 auf.
Themen in der heutigen Folge:
Vollendung des 55. Lebensjahr, keine Diskriminierung wegen
Alters und Geschlecht
Altersgrenze verfolgt legitimes Ziel, ist angemessen und
erforderlich
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Betriebsverfassungsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de//br164
Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
Webinar Aktuelle Rechtsprechung:
https://www.waf-seminar.de/on336
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