Die SBV „tut nichts“ – darf dann der Stellvertreter ran?
Die SBV „tut nichts“ – darf dann der Stellvertreter ran?
7 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte sind bienenfleißig – in
der Regel. Natürlich aber gibt es auch dort einige schwarze
Schafe. Was tun, wenn die SBV schlicht „nichts tut“?
Themen in der heutigen Folge:
Ist Nichtstun eine Amtspflichtverletzung?
Wie können Amtspflichtverletzungen einer Vertrauensperson
geahndet werden?
Wann kann der Stellvertreter „übernehmen“?
Weitere Informationen zum Thema:
SBV
https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung
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