BetriebsratHEUTE - Fristenberechnung bei Kündigung

BetriebsratHEUTE - Fristenberechnung bei Kündigung

Wir bringen Licht ins Dunkel und lösen einen spannenden Fall des Bundesarbeitsgerichts...
18 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren

Möchte ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen, muss er
innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Die
Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Aber
wann genau ist eine Kündigung zugegangen? Reicht der Einwurf in
den Briefkasten aus? Wir bringen Licht ins Dunkel und lösen einen
spannenden Fall des Bundesarbeitsgericht (BAG) (Urt. v.
22.8.2019, 2 AZR 111/19).


Die Themen für heute:


Den Arbeitgeber mit Argumenten überzeugen

Beteiligungsrechte nutzen

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